Herr Abgeordneter Themessl, es stimmt nicht, dass das eines der schlechtesten Ökostromgesetze Europas ist! Vielmehr ist es offensichtlich eines der besten, denn wir liegen mit unserem Ökostromanteil zurzeit bei rund 8 Prozent der Gesamtstromerzeugung, und das ist in Anbetracht dessen, dass der europäische Durchschnitt heute bei 4 bis 4,5 Prozent liegt, nicht schlecht, meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Anteil ist doppelt so hoch wie der europäische Schnitt. Und wenn man Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen inklusive Wasserkraft rechnet, liegen wir in Österreich bei 60 Prozent oder darüber, während der europäische Schnitt bei 14 Prozent liegt; wir sind also etwa um einen Faktor 4 besser als der europäische Schnitt.
In Bezug auf Ökostrom muss man sich aber natürlich auch mit der Frage auseinandersetzen, was dieser als Beitrag zum Thema CO2-Minderung leistet. Ich halte es da ganz mit Abgeordnetem Kogler, der formuliert hat, dass Marktwirtschaft auch etwas mit Kostenwahrheit zu tun hat. Das ist richtig! Dann reden wir aber auch darüber! Reden wir zum Beispiel darüber, dass wir in Österreich zurzeit mit Ökostrom zirka drei Millionen Tonnen an Kohlendioxidemissionen zu Kosten von etwa 300 Millionen €, also pro Tonne 100 €, einsparen. Das ist ein Wert, über den man zumindest nachdenken muss! Ohne diesen Aspekt kann man die Ökostromdiskussion nicht führen.
Wenn Abgeordneter Kopf von 3 Milliarden €, die heute für Ökostrom auf Basis des alten Gesetzes insgesamt aufgewendet werden, und von einer Milliarde € zusätzlich spricht, dann muss man auch fragen, meine sehr verehrten Damen und Herren: Wer zahlt das denn? – Das ist ja nicht irgendeine anonyme Größe! Das nimmt Finanzminister Molterer nicht aus einer unerschöpflichen Schatulle, sondern das zahlen die Stromzahler mit einem Zuschlag zum Strompreis. Das ist Bestandteil des Strompreises in Österreich! Wir liegen heute – wie gesagt – bei Gesamtkosten von etwa 300 Millionen € beziehungsweise bei Kosten von zirka 32 € bis 34 € pro Haushalt, und 32 € bis 34 € pro Haushalt Ökostrom und sonstigen Strom ist nicht wenig!
Natürlich handelt es sich hiebei um Anlassgesetzgebung, und der Anlass ist ein sehr naheliegender, nämlich ein VfGH-Erkenntnis, das uns zwingt, hier tätig zu werden – nicht mehr und nicht weniger.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, wenn Sie sich jetzt darüber ereifern, dass man auch Wärmeauskopplung aus einem Gaskraftwerk mitfördert, dann sage ich: Lassen wir doch die Kirche im Dorf! Ob man das jetzt unter diesem Titel oder unter einem anderen tut, ist nicht so wichtig wie die Tatsache, dass das Thema Energieeffizienz natürlich ein sehr vorrangiges ist. Mir geht es vor allem um die eingesparte Tonne CO2, und die Kraft-Wärme-Kopplung aus einem Gaskraftwerk trägt natürlich dazu bei, die Energieeffizienz zu erhöhen und die CO2-Emissionen zu mindern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Anlassgesetzgebung per definitionem etwas Kritisches ist, dann meine ich nicht nur als alt gedienter Minister, sondern auch als langjähriger Parlamentarier, dass wir uns sehr genau überlegen sollten, wann wir eine große Novelle einer weiteren großen Novellierung unterziehen wollen. Lieber Kurt Eder! Die Novelle, die mit 1. Oktober letzten Jahres in Kraft getreten ist, war nämlich tatsächlich eine große Novelle! Ich nehme zur Kenntnis, dass die Abgeordneten des Hohen Hauses eine Diskussion schon recht bald, bis zum Sommer, unterstützen werden, und ich werde selbstverständlich das tun, was das Parlament insgesamt wünscht.
Halten wir uns aber im Bewusstsein, dass die jetzige Ökostromnovelle gerade erst etwa ein halbes Jahr in Kraft ist und die Zeitspanne, Erfahrungen zu sammeln, noch sehr eingeschränkt ist.
Wir wissen, dass das Zählpunktpauschale, die Frage der kleinen Anbieter und vielleicht auch das eine oder andere mehr zu diskutieren ist. Es liegt aber auch in der Tradition
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