Pendlerpauschale: Umtauschmöglichkeit für Pendler auf ÖBB-Jahreskarte.
Bei Kraftwerken im Bereich der erneuerbaren Energie, z.B. Wasserkraftwerke, sollen Bürgerbeteiligungsmodelle stärker gefördert werden. Damit wird eine hohe Identifizierung mit der eigenen Heimat und der eigenen Landschaft erreicht und Unabhängigkeit zum Ausdruck gebracht.
Beim Neubau von öffentlichen Einrichtungen: Beachtung der physikalischen Grundprinzipien am Bau, sodass eine sommerliche Überhitzung von vornherein vermieden – und eine Klimaanlage damit überflüssig wird. Durch Strom sparende Büromaschinen, außen liegende Abschattungen, geschickte Lüftungsstrategien und ausreichende Speichermassen („dicke Mauern“) werden „Strom fressende“ Klimageräte bei Neubauten und Sanierungsfällen völlig überflüssig. Gleichzeitig steigt das Wohlbefinden der Mitarbeiter aufgrund des besseren Raumklimas.
Solare Kühlung in öffentlichen Verwaltungsgebäuden, die sich ohne Klimaanlage im Sommer überhitzen: Wo sich Anlagen zur Raumklimatisierung nicht durch bauliche Maßnahmen verhindern lassen, ist diese über Sonnenenergie bereitzustellen. Dabei soll der Staat mit gutem Beispiel vorangehen! Gleichzeitig soll in künftigen Bauordnungen neben einem maximal zulässigen Heizwärmebedarf [kWh/(m²*a)] auch ein maximal zulässiger Wert für die Kühlleistung im Sommer (bzw. den Kühlenergiebedarf über das ganze Jahr) festgelegt werden, der auch für Restaurants, Büros, Einkaufszentren etc. gelten muss. Eine gesetzliche Vorschrift, die bei Überschreiten eines bestimmten Kühlenergiebedarfs (im Falle der Errichtung einer Klimaanlage) nur noch solare Klimatisierung zulässt, ist zu prüfen.
Verpflichtender Einbau von Solaranlagen in mehrgeschossigen Familienwohnhäusern: Je größer eine Solaranlage ist, desto effizienter arbeitet sie und desto günstiger ist sie in ihrer Errichtung. Deshalb ist grundsätzlich in jedem Gebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung zu verordnen. Derzeit wird im Gegensatz dazu aufgrund der Deckelung der Errichtungskosten für Gebäude im sozialen Wohnbau (ein bestimmter Betrag pro m² Wohnnutzfläche darf dabei nicht überschritten werden) der Einbau von Solaranlagen, Dämmfassaden oder Biomasseheizungen oft verhindert. So werden gerade den sozial Schwachen in diesem Land langfristig hohe Betriebskosten aufgebürdet. Die Kosten, die durch die Errichtung von Systemen zur Energieeinsparung aller Art verursacht werden, dürfen deshalb in Zukunft nicht mehr in die Errichtungskosten mit eingerechnet werden.
Sofortiger Austritt aus dem Euratom-Vertrag: Das Geld soll zweckgebunden für Forschung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energie in Österreich Verwendung finden.
Aufhebung des „Anti-Ökostromgesetzes“ und Vorlage eines Gesetzesentwurfes für ein Erneuerbare Energien Gesetz für Österreich.
Ein generelles Verbot von Öl-, Erdgas-, und Elektrodirektheizungen im Neubau, nach umfassenden Sanierungen und im Falle von Heizungstausch: Wer heute eine derartige Heizung einbaut, präjudiziert die Abhängigkeit Österreichs von ausländischen Energieträgern für die nächsten drei Jahrzehnte. Ein Verbot des Einbaus derartiger Anlagen schränkt die Freiheit des einzelnen Bürger also weniger ein, als es sie erhöht.
Erweiterung des Energie-Aufklebers im Elektrogerätebereich: Einführung eines repräsentativen „Lebensbelastungszyklus“ für alle Elektrogeräte (Leuchtmittel, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Kühlschränke usw.). Über diesen Zyklus sollen für jedes Gerät die Stromkosten errechnet werden, die der Kunde bei durchschnittlicher Verwendung über die Lebensdauer der Maschine erwarten darf. Sie müssen neben dem „Energielabel“ auf jedes Gerät deutlich sichtbar angebracht werden. So kann der Käufer auf
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite