Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 164

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einen Blick entscheiden, ob er lieber ein qualitativ hochwertiges Gerät (das noch dazu eine längere Nutzungsdauer haben wird) erwirbt, oder ein Gerät, dessen niedrigerer Kaufpreis nach wenigen Jahren von den höheren Stromkosten eingeholt werden wird.

Beschleunigte Einführung des Gebäudeenergieausweises: Nur so kann ein Häusel­bauer, Mieter oder Wohnungseigentümer sich ein Bild über ein Wohnobjekt machen. In einem solchen Ausweis müssen neben Heizkosten auch vorausberechnete Kosten zur Klimatisierung ausgewiesen werden. Ein Kunde, der nicht über künftige Betriebskosten informiert wird, kauft die Katze im Sack! Durch einen solchen Ausweis steigt der Anreiz für die Bauwirtschaft, Energie-, und Kosten sparend zu bauen.

Waschmaschinen nur noch mit zwei Anschlüssen! Dadurch muss einerseits ermöglicht werden, dass Eigentümer von umweltfreundlichen Warmwasserbereitungssystemen das Warmwasser nicht in der Waschmaschine mit teurem Strom aufwärmen müssen. Außerdem soll durch ein druckloses Zusammenmischen von Heiß-, und Kaltwasser auch der Anschluss einer Regenwassernutzungsanlage (Hauswasserwerk) – sofern vorhanden – möglich sein. Dadurch wird das Trinkwassernetz entlastet und der Bedarf an Weichmachern reduziert, was Geldbörsen und Umwelt schont. Für die Geräteher­steller soll es eine Umstellungsfrist von zwei Jahren geben, danach sollen andere Ge­räte nicht mehr installiert werden dürfen! Bei Waschmaschinen ist die Stromeinsparung durch diese Maßnahme enorm, aber auch bei Geschirrspülern sollte sie in Erwägung gezogen werden.

Die jeweilige Landes-Bauordnung muss festlegen, dass bei allen Wohnungen mit Warm- und Kaltwasseranschluss eine Anschlussmöglichkeit für Waschmaschinen und Geschirrspüler bestehen muss. Die Errichtung von Anlagen zur Regenwassernutzung (Hauswasserwerke) ist bei Neubauten und Sanierungen von Bauten öffentlicher Wohn­bauträger ernsthaft zu prüfen. Im Falle einer solchen Errichtung ist auch ein Anschluss der Waschmaschinen an diese Anlagen zu ermöglichen.

Einweisung der Beamten von Bundesdenkmalamt und anderen Instanzen in Fassa­dentechniken, die eine energetische Sanierung bei gleichzeitiger Wahrung des äußeren Erscheinungsbildes gewährleisten: In sehr vielen Fällen werden vom Bun­desdenkmalamt Objekte genehmigt, die Zweifel an der Geschmackssicherheit der ent­scheidungsbefugten Beamten aufkommen lassen. In Bezug auf Dämmfassaden oder Solaranlagen werden hingegen in der Praxis oftmals nicht nachvollziehbare Hürden aufgestellt. Und das, obwohl Dämmfassaden mit den heute verfügbaren Dekorelemen­ten genauso aussehen können wie ihre historischen Vorbilder. Bei denkmalgeschütz­ten Bauwerken ist es auch möglich, farbige Photovoltaikanlagen bzw. farbige thermi­sche Kollektoren zu verwenden.

Steuerliche Entlastung für alle Fahrzeuge, die weniger als 4 Liter Treibstoff auf 100 km verbrauchen.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.


21.38.01

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen im Hohen Haus! Sehr geehrte Her­ren hier im Hohen Haus! Wir diskutieren an sich eine sehr interessante Materie, und ich bin fast überrascht davon, wie hoch das Niveau der Diskussion ist. – Entschuldi­gung, Kogler habe ich nicht gemeint. Aber sonst war es wirklich gut. (Heiterkeit bei der


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