„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen anerkannten, unabhängigen Experten als österreichischen Klimaschutzbeauftragten einzusetzen.“
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, DI Karlheinz Klement und weiterer Abgeordneter betreffend konkreter Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes und der Energieautonomie.
Eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 5 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 114/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit Ökostromgesetz geändert wird (35 d.B.) in der 14. Sitzung des Nationalrates am 07. März 2007.
Die Bundesregierung bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm zwar zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien und zum Abbau der Energieabhängigkeiten vom Ausland, konkrete Pläne sucht man aber vergebens. Es gibt aber eine Vielzahl konkreter Möglichkeiten, Energie zu sparen, erneuerbare Energien zu fördern und die Belastungen unserer Umwelt zu reduzieren.
Ziel muss es sein, mit den vorhandenen heimischen Ressourcen Österreichs Energieversorgung autonom zu machen. Bei Klimapolitik und Energiepolitik handelt es sich um zwei Seiten der gleichen Medaille, denn die Belastungen unserer Umwelt können nur durch den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien verringert werden. Außerdem müssen sich die konkreten Maßnahmen zur Förderung von Klimaschutz und Energieautonomie an der Politik des Energiesparens orientieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene sowie bei den Landesgesetzgebern für die Umsetzung folgender Forderungen im Sinne des Klimaschutzes und der Energieautonomie einsetzen:
Neue Elektrogeräte dürfen im Stand-By Betrieb nicht mehr als 1 Watt verbrauchen: EU-weit könnte damit soviel Energie eingespart werden, wie mehrere Kernkraftwerke zusammen produzieren.
Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung für alle öffentlichen Gebäude. Die zulässigen CO2-Werte, insbesondere in Schulklassen, werden regelmäßig überschritten. Gesunde Luft bei Fort- und Weiterbildungs-Einrichtungen aber auch allen anderen öffentlichen Gebäuden führt zu weniger Krankenständen und höherer Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Durch die Wärmerückgewinnung werden nebenbei die Heizkosten reduziert.
Energieberatung – vor allem für Häuselbauer und Wohnungssuchende – per kostenlosen Beratungsscheck! Unbürokratische Abwicklung und direkte Abrechnung über die Länder. Die Beratung muss unverbindlich und firmenneutral sein und darf deshalb insbesondere nicht durch Energieversorgungsunternehmen erfolgen.
Beendigung des behördlich verordneten Anschlusszwanges von fossil betriebenen Kraftwerken.
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