Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 162

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen anerkannten, unabhängigen Experten als österreichischen Klimaschutzbeauftragten einzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, DI Karlheinz Klement und weiterer Abgeordneter betreffend konkreter Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes und der Energieauto­nomie.

Eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 5 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 114/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit Ökostromgesetz geändert wird (35 d.B.) in der 14. Sitzung des Nationalrates am 07. März 2007.

Die Bundesregierung bekennt sich in ihrem Regierungsprogramm zwar zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien und zum Abbau der Energieabhängigkeiten vom Aus­land, konkrete Pläne sucht man aber vergebens. Es gibt aber eine Vielzahl konkreter Möglichkeiten, Energie zu sparen, erneuerbare Energien zu fördern und die Belastun­gen unserer Umwelt zu reduzieren.

Ziel muss es sein, mit den vorhandenen heimischen Ressourcen Österreichs Energie­versorgung autonom zu machen. Bei Klimapolitik und Energiepolitik handelt es sich um zwei Seiten der gleichen Medaille, denn die Belastungen unserer Umwelt können nur durch den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien verringert werden. Außerdem müssen sich die konkreten Maßnahmen zur Förderung von Klimaschutz und Energie­autonomie an der Politik des Energiesparens orientieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf nationaler und europäischer Ebene sowie bei den Landesgesetzgebern für die Umsetzung folgender Forderungen im Sinne des Klimaschutzes und der Energieautonomie einsetzen:

Neue Elektrogeräte dürfen im Stand-By Betrieb nicht mehr als 1 Watt verbrauchen: EU-weit könnte damit soviel Energie eingespart werden, wie mehrere Kernkraftwerke zusammen produzieren.

Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung für alle öffentlichen Gebäude. Die zulässigen CO2-Werte, insbesondere in Schulklassen, werden regelmäßig über­schritten. Gesunde Luft bei Fort- und Weiterbildungs-Einrichtungen aber auch allen an­deren öffentlichen Gebäuden führt zu weniger Krankenständen und höherer Leistungs­fähigkeit der Mitarbeiter. Durch die Wärmerückgewinnung werden nebenbei die Heiz­kosten reduziert.

Energieberatung – vor allem für Häuselbauer und Wohnungssuchende – per kosten­losen Beratungsscheck! Unbürokratische Abwicklung und direkte Abrechnung über die Länder. Die Beratung muss unverbindlich und firmenneutral sein und darf deshalb ins­besondere nicht durch Energieversorgungsunternehmen erfolgen.

Beendigung des behördlich verordneten Anschlusszwanges von fossil betriebenen Kraftwerken.

 


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