Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 161

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Unabhängig davon fließen beträchtliche finanzielle Mittel aus dem österreichischen Staatshaushalt an Euratom. Damit finanziert Österreich die europäische Atomenergie. Seit dem EU-Beitritt sind von Österreich bereits mehr als 200 Millionen Euro an Euratom bezahlt worden.

Jedwede Subvention für Atomenergie, auch wenn sie unter dem Vorwand der Sicher­heit erfolgt, verbilligt die Produktion von Atomstrom und fördert den Bau neuer Kern­kraftwerke in Europa. Die durch die Nutzung von Kernkraft entstehenden Kosten inklu­sive Sicherheitsmaßnahmen und Entsorgungskosten für Atommüll sind ausschließlich von den Betreibern von Atomkraftwerken zu begleichen haben sich daher auf den Preis für Atomstrom auszuwirken.

Ein Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag und die Verwendung der dafür bis­her gebundenen finanziellen Mittel für die Förderung der Nutzung Erneuerbarer Ener­gie aus heimischen Quellen ist daher ein Gebot der Stunde.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, alle erforderlichen Schritte zu setzen, die einen Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag ermöglichen. Die für Euratom vorge­sehenen finanziellen Mittel sind zur Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energie in Österreich sicherzustellen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, DI Karlheinz Klement und weiterer Abgeordneter betreffend die Einsetzung eines Klimaschutzbeauftragten.

Eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 5 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 114/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kurt Eder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit Ökostromgesetz geändert wird (35 d.B.) in der 14. Sitzung des Nationalrates am 07. März 2007.

Die CO2-Emissionen Österreichs sind entgegen allen Beteuerungen, Plänen und Ver­sprechen der Politik in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Klimaschutz ist eine Querschnittmaterie, die viele Bereiche betrifft und ressortübergreifend wirksam wird.

Deshalb ist die Einsetzung eines unabhängigen Experten als Klimaschutzbeauftragten eine kluge und sinnvolle Maßnahme. Dieser Klimaschutzbeauftragte soll ressortüber­greifend die notwendigen Maßnahmen in Sachen Klimaschutz koordinieren und frei von parteipolitischen Zwängen auch öffentlich auf Missstände und Korrekturbedarf bei der Zielerreichung in Sachen Klimaschutz aufmerksam machen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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