Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 172

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Innenministerium, das Justizministerium und natürlich das Konsumentenschutz-Minis­terium.

Es geht dabei nicht nur um strafrechtliche Aspekte, sondern ebenso um zivilrechtliche Aspekte, um Fragen des E-Commerce-Gesetzes beziehungsweise des Fernabsatz-Gesetzes. Aber es geht auch um Wettbewerbsregeln. Es geht darum, im Internet auf nationaler und internationaler Ebene lauteren Wettbewerb durchzusetzen und gegen die Internet-Abzocke gegenüber KonsumentInnen, aber auch gegenüber Unternehmen mit entsprechender Deutlichkeit vorzugehen.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wachstumsrate im Bereich der Internet-Kriminalität beträgt nach Schätzungen rund 9 Prozent pro Jahr. Allein das Schadenspotenzial durch Identitätsdiebstahl wurde 2006 in den USA auf mehr als 6 Milliarden Dollar geschätzt. Das FBI veranschlagt die durch Computer-Kriminalität im Unternehmensbereich in den USA verursachten Schäden mit jährlich 67 Milliarden Dol­lar.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben national und inter­national Handlungsbedarf, und es freut mich und uns, dass es bei der ersten Sitzung des Konsumentenschutz-Ausschusses gelungen ist, zu dieser zentralen Frage der Informationsgesellschaft einen Fünf-Parteien-Antrag zu beschließen. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen für diese konstruktive Zusammenarbeit und die gemeinsame Zu­stimmung zu diesem Antrag! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Rädler. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.


22.05.57

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Rechtzeitig zum morgigen Frauentag ist in der morgigen Ausgabe der „Presse“ zu lesen, dass Frauen die intelligenteren Internet-Benützer sind. (Beifall der Abg. Mag. Muttonen.) Das ist eine gute Meldung. Aber 54 Prozent der Benützer sind trotz­dem Männer des Internets!

Von meinem Vorredner wurde bereits auf den heutigen Fünf-Parteien-Antrag hingewie­sen. Ich darf in diesem Zusammenhang natürlich meiner Freude Ausdruck verleihen, dass es zur Einsetzung eines Konsumentenschutz-Ausschusses in dieser Bundesre­gierung gekommen ist. Das war eine langjährige Forderung. Wir haben uns schon vor den Nationalratswahlen in Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer in einem Positi­onspapier zu einem Forderungskatalog entschlossen, der die Einsetzung eines Konsu­mentenschutz-Ausschusses in der nächsten Legislaturperiode zum Ziel hatte.

Zur Internet-Kriminalität ist festzustellen, dass das eine Branche mit einem im negati­ven Sinn steigenden Wachstum ist: In diesem Bereich ist eine Zunahme der Vergehen um 10 Prozent jährlich zu verzeichnen. Die Beschwerden beim diesbezüglichen Om­budsmann haben sich in den letzten drei Jahren mehr als verdoppelt. Allein bei der Arbeiterkammer werden in allen Dienstleistungsbereichen alljährlich rund 2 000 Be­schwerdefälle vorgetragen.

Das Spektrum der kriminellen Vorgänge reicht von der Kinderpornographie bis zum so genannten Phishing, bei dem unerlaubterweise Daten erschlichen und weitergegeben werden und es dann zu Situationen kommt, in Anbetracht welcher wir einfach handeln müssen. 381 Fälle mit einer Schadenssumme von rund einer Million € hat es bis dato in ganz Österreich gegeben.

Wir müssen auf europäischer Ebene handeln. Es gibt einen Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2005, in dem die Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, entsprechende Maß-


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