chenden Landesräte und Landesrätinnen zuständig. (Abg. Steibl: ... kein gemeinsames Bundes-Jugendschutzgesetz!) Auch das kann ich dann gerne weitergeben. Aber es wäre eigentlich vernünftiger, wenn Sie den direkten Weg suchen würden, Frau Kollegin. (Abg. Steibl: Entschuldigung, was soll das?)
Es ist so – ich sage es Ihnen gerne auch noch einmal hier von der Regierungsbank aus –: Jugendschutz als Spezialmaterie geht vor der generellen Materie Konsumentenschutz! (Abg. Steibl: Sie wollen sich abputzen bei diesem wichtigen Thema?) Das ist einfach so. Ich war in Salzburg auch zuständig für den Jugendschutz, da habe ich mich dieser Fragen angenommen. (Abg. Steibl: Also Sie wissen nicht ...! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Frau Kollegin, Sie sollten das vielleicht einmal bedenken, bevor Sie emotional reagieren, und diese Information annehmen, aufarbeiten und dann vielleicht umsetzen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich nütze aber die Chance dazu, hier im Parlament darauf hinzuweisen, dass tatsächlich die Frage ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wollen Sie dann noch einmal herausgehen? – Ich höre Sie sonst so schlecht, Frau Kollegin. (Abg. Mag. Hakl: Sind Sie für etwas auch zuständig beim Konsumentenschutz ...? – Abg. Murauer: Sie haben gesagt, dass Sie in Salzburg auch ...! – Abg. Steibl: Weil Sie sagen, Sie sind dafür nicht zuständig, und Sie wissen wohl, dass das ein Landesgesetz ist! – Abg. Heinisch-Hosek: Melden Sie sich doch zu Wort! – Weitere Zwischenrufe. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Frau Kollegin, es gibt dazu neun Landes-Jugendschutzgesetze, und es gibt eine Zuständige im Bund. (Rufe und Gegenrufe zwischen der Abg. Heinisch-Hosek und Abgeordneten der ÖVP.) Das ist Frau Bundesministerin Kdolsky, die, wenn es auf der Landesebene Mängel gibt, das abstellen kann, die hier in Gespräche eintreten kann, die allenfalls auch einen gesetzlichen Vorstoß machen kann. – Aber ich mache es gerne für Sie, Frau Kollegin, das weiterzugeben, wenn hier der längere Weg für Sie der bessere als der kürzere Weg ist.
Aber, bitte, darf ich – das ist vielleicht auch für Sie von Interesse – darstellen, dass im Bereich der Internet-Kriminalität die entsprechenden Aktivitäten auch auf unterschiedliche Ministerien verteilt sind – das Innenministerium, das Justizministerium –, dass dem Bundeskanzleramt dabei eine Koordinationskompetenz zukommt und dass natürlich auch der Konsumentenschutzminister hier seine Aufgaben hat, insbesondere im Aufzeigen, im Anregen, im Informieren, im Zur-Verfügung-Stellen von Informationen.
Ich darf Sie davon unterrichten, Frau Kollegin, dass wir derzeit eng mit dem Internet-Ombudsmann zusammenarbeiten, den wir vonseiten des Konsumentenschutzministeriums auch fördern, und dass wir auch im Bereich Schulunterrichtsmaterialien Aktivitäten setzen. Eine kennen Sie vielleicht – sonst nenne ich sie Ihnen –: „Erst denken, dann klicken.“ Das ist ein gutes Motto, denke ich.
Auch im Bereich der EU-Fernabsatzrichtlinie gibt es Aktivitäten des Konsumentenschutzministeriums; dabei versuchen wir, das Rücktrittsrecht der Konsumenten auszuweiten, damit es besser genützt werden kann. Eine besonders wichtige Initiative – Frau Kollegin, Sie könnten das unterstützen – erfolgt im Rahmen des UWG beim Herrn Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, mit dem ich auch hier auf der Regierungsbank kurz sprechen konnte und das avisieren konnte, dass im UWG eine Möglichkeit geschaffen wird, um die Gewinnabschöpfung zu ermöglichen. Eine Kollegin von den Grünen hat das auch vorgebracht.
Eine Besonderheit dieser Internet-Kriminalität ist es ja, dass durch die weite Verbreitung des Internets in bereits relativ kurzer Zeit sehr viel an zwar kleinen Geldbeträgen, aber in der Masse an großen Beträgen abgeschöpft werden kann, die nach der derzeitigen Rechtslage, mit Unterlassung, nicht rückwirkend in Form einer Gewinnabschöp-
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