fung dieser unlauter erzielten Gewinne dann wieder zurückgenommen werden können. Das wäre etwas, wo Sie Ihre Energien, Ihre Emotionen, Frau Kollegin, für eine gute Initiative sinnvoll bündeln könnten. (Abg. Steibl: Herr Minister! – Abg. Rädler: Es ist Frauentag! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Wir vom Konsumentenschutzministerium unterstützen laufend Verbandsklagen durch den VKI und durch andere Einrichtungen. Die Internet-Kriminalität ist eine große Herausforderung, der gegenüber wir all unsere Kräfte brauchen, um ihr erfolgreich begegnen zu können. Das Konsumentenschutzministerium wird gemeinsam mit den Initiativen des Konsumentenschutzausschusses seine Verantwortung wahrnehmen und hierzu einen Beitrag leisten. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: So viel Unwissenheit! So schwach!)
22.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Wir erleben heute eine Premiere: Wir behandeln einen Antrag, der zum ersten Mal in der Geschichte des Parlaments aus einem Ausschuss kommt, der neu installiert wurde, um die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten zu behandeln und zu schützen, was wir – und ich glaube, auch Sie alle – als sehr, sehr wichtig erachten.
Meine Damen und Herren! Das Einkaufsverhalten unserer Bevölkerung hat sich verändert, die Käufe im Internet sind massiv gestiegen. Leider haben sich auch die Betrügereien in diesem Bereich erhöht, im Jahr 2005 um exakt 12 Prozent. Wie sehen diese Betrügereien aus, meine Damen und Herren? Kennen Sie nicht auch die zahlreichen Popups, die auf vielen Internetseiten das Blaue vom Himmel versprechen? – Gewinnspiele, bei denen Autos, Häuser und Fernreisen verlost werden; und neuerdings wird sogar angeboten, die Lebenserwartung zu errechnen oder den Intelligenzquotienten zu bestimmen.
Meine Damen und Herren, wer lässt sich nicht gerne schnell seine Lebenserwartung errechnen! Die persönlichen Daten, die da einzutragen sind, sind auch sehr schnell eingetragen, und den Hinweis darauf, dass der Dienst etwas kostet, findet man oft erst im siebten Anhang oder auf der langen Website ganz unten – wenn überhaupt ein Hinweis vorhanden ist.
Da gibt es den konkreten Fall eines Grazer Studenten, der zeigt, dass es auch noch anders geht. Scheinbare Gratisproben aus dem Internet erweisen sich für ihn als 80 € teures Vergnügen, das sich durch Inkassokosten sogar noch auf fast 160 € verteuert hätte! Dass es sich hier um keine so genannten Mickymausbeträge handelt, meine Damen und Herren, zeigt eine einfache Rechnung: Fallen auch nur 1 000 Menschen auf den vorhin skizzierten Betrug mit den Gratisproben herein, so erwirtschaften diese Gauner 80 000 € oder, in alter Währung, mehr als 1 Million Schilling!
Meine Damen und Herren! Wir müssen etwas tun, wir müssen auch unsere Kinder schützen. Schon jetzt sind unsere Kinder in einem sehr hohen Maß im Internet aktiv. 81 Prozent der Kinder zwischen dem sechsten und dreizehnten Jahr sind Computernutzer, und sogar 67 Prozent der Sechs- bis Siebenjährigen haben Computer-Erfahrung. Wenn man dann weiß, dass ein Fünftel aller Haushalte, in denen diese Kinder sind, über einen Internet-Anschluss verfügen und mehr als die Hälfte der Sechs- bis Dreizehnjährigen Online-Erfahrung haben, sieht man, wie groß der Handlungsbedarf ist, der hier besteht.
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