Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 179

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net-Kriminalität und gegen unseriöse, rechtswidrige Dienste im Internet, einem Netz, das ständig in Bewegung ist, sich unaufhörlich verändert, zugegeben auch vieles er­leichtert.

Was mir aber ein besonderes Anliegen ist – und ich möchte es wirklich unterstreichen als das Thema des Konsumentenschutzes –, ist die so brisante Kombination von Ge­walt und Medien. Das Internet bietet, ich möchte fast sagen, unendliche Möglichkeiten, sich zu bedienen. Ich möchte nur auf eines hinweisen: Zum Beispiel „fröhliches Drein­schlagen“, „Happy Slapping“, ist da nur ein problematisches Stichwort.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Umso mehr hat es mich verwundert, dass dieses gefährliche Gebiet im Ausschuss so behandelt wurde, dass es geheißen hat: Es gehört eher in den Familienbereich, in die Zuständigkeit des Familienbereiches. – Es gehört natürlich in die Zuständigkeit des Familienbereiches, auch in die Zuständigkeit des Ju­gendschutzes, aber es ist nach wie vor das Thema des Konsumentenschutzes! Denn hier geht es, glaube ich, um eine Schutzfunktion, die von allen Seiten und auf allen Gebieten angepackt werden muss.

Ich denke auch, dass gerade unsere Jungen von uns geschützt werden müssen vor Videos, die Gewaltattacken zeigen und aus dem Internet herunterzuladen sind – zum Beispiel aufs Handy, das ja jeder Jugendliche besitzt –, und dass das nicht nur mit dem Jugendschutz abgetan werden kann.

Ich glaube, mit dem Konsumentenschutzausschuss ist jetzt ein entscheidender Schritt gesetzt, wodurch es eine Plattform gibt, auf der wir verhandeln und weiterentwickeln können. Entscheidend wird es aber sein, wie wir mit diesen neuen Problemen in den Neuen Medien umgehen und wie wir auch mit Gewalt in diesen Medien umgehen. Ich bitte Sie, Herr Minister, dass Sie gemeinsam mit der Familienministerin und für die Ju­gend zuständig diese Thematik auch aufgreifen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

22.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort hat sich nunmehr Herr Bundesminister Dr. Buchinger gemeldet. – Bitte.


22.35.02

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich habe diese Diskussion mit Interesse verfolgt, weil ich auch schon im Konsumentenschutzausschuss gesehen habe, mit welchem Engage­ment und welchem Sachverstand dort die Erörterung geführt wurde. Ich melde mich jetzt zu Wort, weniger, um mich allgemein zur Frage Ihres Antrages zu äußern – weil dies hier tatsächlich bereits sehr umfassend dargelegt wurde –, sondern weil die letzte Rednerin wieder ein Thema aufgebracht hat, das ich auch schon im Konsumenten­schutzausschuss relativieren konnte. Offensichtlich ist meine Argumentation nicht deut­lich bei Ihnen angekommen; ich wiederhole sie gerne.

Wenn es darum geht, Gewaltvideos oder Gewaltsendungen, Filme, iPods oder Pod­casts, glaube ich, nennt man das, auf Handys oder auf Videos kritisch zu sehen und einzudämmen, dann, Frau Kollegin, sind Sie beim Konsumentenschutzminister an der falschen Adresse! Dafür gibt es eine Spezialnorm im Jugendschutzgesetz, und fürs Jugendschutzgesetz ist in der Grundsatzgesetzgebung im Bund seit 1. März 2007 Frau Bundesministerin Kdolsky zuständig.

Ich gebe aber gerne – wenn der direkte Weg schwer ist – diese Bitte an sie weiter, dass sie sich um dieses Anliegen kümmert. In der Vollziehung – Sie werden das als Landesbedienstete wissen (Abg. Steibl: Aber Sie wissen schon, dass Jugendschutz­gesetze Landesgesetze sind?) – sind die Ämter der Landesregierung und die entspre-


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