Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 184

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wir kennen das –, dann ist einer nicht geschädigt, wenn er das nicht tut. Was „Happy Slapping“ betrifft, ist das der entscheidende Punkt: Da ist etwas passiert, da ist schon jemand zum Opfer geworden! (Abg. Steibl: Aber es wurde heruntergeladen!)

Das heißt, in diesem Zusammenhang geht es um etwas anderes. Da geht es tatsäch­lich um Jugendschutz, und da geht es darum – damit komme ich vielleicht auch ele­gant zu dem letzten Punkt, den ich anschneiden möchte –, sich in der Schule mit dem sinnvollen, aufklärerischen, bildungsbewussten Umgang mit dem Internet auseinander­zusetzen. Deswegen geht es darum, VerbraucherInnenbildung in der Schule zu instal­lieren. Ich würde schon sagen, es ist ein Unterschied, ob ich Opfer von Phishing oder Opfer von „Happy Slapping“ werde.

Insofern noch einmal die Aufforderung, VerbraucherInnenbildung im Sinne der Präven­tion zu verankern: Auch das erwarten wir uns von dieser Vorlage. Herr Minister, wir setzen große Hoffnungen in die Vorlage, und ich habe begründete Hoffnung, dass Sie uns nicht enttäuschen werden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Fuhr­mann zu Wort. Wunschredezeit: 3 Minuten. – Bitte.


22.52.22

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Ich gebe meiner Vorrednerin recht: Natürlich erfindet das Inter­net nicht die Kriminalität. Vielmehr ist das Internet eine Plattform, auf der sich in der letzten Zeit gezeigt hat, dass unseriöse und rechtswidrige Angebote nicht nur angebo­ten werden, sondern durch diese Art und Weise natürlich auch sehr schnell ihre Ver­breitung finden, sodass es dadurch sogar zur Ausübung von Straftaten kommen kann und es dazu verwendet wird.

Ich möchte auf einen Teil eingehen, der insbesondere für Kinder ein Thema ist. Ich glaube, dass in Bezug auf Internet-Kriminalität vor allem die Kinderpornographie einen sehr drastischen Fall darstellt, der nicht nur verwerflich ist, sondern dem man jedenfalls auch seitens des Gesetzgebers entgegenwirken muss. Ich glaube, dass diese Krimi­nalitätsform, nämlich Kinderpornographie, nicht nur gegen die wehrlosesten Mitglieder unserer Gesellschaft gerichtet ist, sondern dass wir dabei umso mehr den Auftrag haben, Kinder, diese wehrlosen Mitglieder unserer Gesellschaft, bestmöglich zu unter­stützen.

Ich glaube, dass deshalb auch der Bekämpfung der Kinderpornographie eindeutig Prio­rität beigemessen werden muss. Das Ziel muss es meiner Meinung nach sein, den Kin­derschutz in dem Zusammenhang zu verstärken und der Kinderpornographie definitiv den Kampf anzusagen. Ich erinnere in dem Zusammenhang auch an den bisher größ­ten Fall, daran, dass es Anfang Feber Gott sei Dank gelungen ist, die Verbreitung von Kinderpornographie in Österreich aufzudecken.

Wessen es hier auch bedarf – und dazu ist es höchste Zeit –, ist, grenzüberschreitende Vernetzung in die Wege zu leiten. Es müssen Spezialisten grenzübergreifend vernetzt werden. Ich glaube, dass es ohne internationale polizeiliche Kooperation gar nicht möglich ist, den Tätern im Internet beizukommen. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt – er ist heute schon mehrfach angesprochen worden – sind die so genannten dubiosen Internet-Dienste. Ich glaube, es stellt gerade für junge Menschen eine große Gefahr dar, dass unseriöse und rechtswidrig agierende Anbieter jungen Menschen durch scheinbar interessante Angebote von Downloads, Gratis-Klingeltönen oder anderen Dingen, die heute schon genannt worden sind, einen Anreiz bieten, sich da auch zu betätigen, und im Endeffekt stellt sich heraus, dass das eine tückische


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