Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 191

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

ten Umweltprogramm, gemäß welchem nur eingeschränkt Düngemittel und Pflanzen­schutzmittel verwendet werden dürfen, und diese Einschränkungen werden auch streng kontrolliert. Unsere Bauern stehen in einem starken Wettbewerb und sind darauf angewiesen, qualitativ hochwertige und einwandfreie Produkte zu erzeugen.

Die SPÖ regt mit dem vorliegenden Antrag nun an, eine Berichtspflicht über die Erledi­gung beziehungsweise den Ausgang von Strafverfahren auf Grund von Verstößen gegen das Pflanzenschutzmittelgesetz gegenüber dem Landeshauptmann und dem zuständigen Bundesminister einzuführen. Weiters soll der Landeshauptmann die Mög­lichkeit erhalten, gegen Bescheide der Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Hauptmotivation ist es, Informa­tionsdefizite – Kollege Maier hat das vorhin erklärt – gegenüber Landeshauptmann und Bundesminister zu beseitigen.

Wenn die Landeshauptleute das so haben wollen, kann man natürlich darüber reden. Wir müssen aber aufpassen, dass nicht wieder unnötiger bürokratischer Aufwand ent­steht.

Wir von Seiten der ÖVP sind für eine Zuweisung zum Landwirtschaftsausschuss, wo dieser Antrag noch ausführlich zu diskutieren sein wird. Uns ist es wichtig, dass die Bauern die Rahmenbedingungen haben, um umweltnah und wirtschaftlich arbeiten zu können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

23.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Pirklhuber. 5 Minuten Wunschredezeit; 10 Minuten Gesamtrestredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.


23.19.37

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kurz zum Initiativantrag des Kollegen Maier: Klarerweise geht es hier um eine notwendige Harmonisierung, damit das Pflanzenschutzmittelgesetz die Informationspflichten ebenso regelt wie jetzt schon im Lebensmittel- und Verbraucher­schutzgesetz. Das ist eine richtige Vorgangsweise.

Kollege Maier, anmerken möchte ich aber: Es gibt eine Reihe von sonstigen Defiziten im Pflanzenschutzmittelgesetz. Wir haben diese hier im Haus auch anlässlich des da­maligen Pestizidskandals in der Steiermark bereits erläutert. Ich verweise auf einige dieser Punkte:

Die Verfolgungsverjährung gemäß Pflanzenschutzmittelgesetz § 34 Abs. 2 beträgt ein Jahr. – Auch das ist nach wie vor ein großes Problem, weil es ganz einfach lange dauert, bis bestimmte Tatbestände entsprechend recherchiert sind.

Die Anzeigen wegen illegaler In-Verkehr-Bringung kosten derzeit nach der Gebühren­ordnung des Bundesamts für Ernährungssicherheit 390 €. Der Strafrahmen ist zwar größer, er liegt bei knapp über 14 000 € ; das wurde aber bisher nie ausgeschöpft.

Auch die Kontrolle der Pestizid-Einsätze in Österreich wurde nicht wirklich ausreichend geregelt und harmonisiert, und zwar hinsichtlich der Unabhängigkeit der Kontrolle, der mittelbaren Bundesverwaltung, der Kontrolle der Handelsimporte und der In-Verkehr-Bringung der Direktimporte. Vor allem sagen Experten, die Firmen vertreten – von die­sen habe ich es zumindest erfahren –, dass ein Landwirt, wenn er direkt importiert, sehr wohl alles machen kann, was in der EU zugelassen ist, unabhängig von dem, was in Österreich angewendet werden darf. – Wenn es hart auf hart geht, sitzt hier der Bund auf dem kürzeren Ast. Das ist die Aussage von Juristen.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite