Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung, 7. März 2007 / Seite 190

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23.13.38

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Initiativantrag, mit dem das Pflanzenschutz­mittelgesetz geändert wird, wird versucht, ein Problem der mittelbaren Bundesverwal­tung zu lösen. Wir stehen nämlich vor dem Problem, dass auf Bundesebene einzelne Bundesminister für Sachmaterien zuständig sind, aber überhaupt keine Informationen darüber bekommen, in welcher Form Bundesgesetze auf Landesebene vollzogen wer­den. Daher gibt es im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz bereits in der derzeit geltenden Fassung die Möglichkeit, dass die für Lebensmittelangelegenhei­ten zuständige Bundesministerin ein Rechtsmittel ergreift, wenn ein UVS einen Be­scheid aufhebt, mit dem sie nicht einverstanden ist. Bis zum Inkrafttreten des LMSVG befand man sich aber jedenfalls in der Situation, dass die zuständigen Bundesminister, die für ein Materiengesetz verantwortlich waren, keine entsprechenden Informationen bekommen haben.

Mit dem LMSVG ist es nun möglich, dass sowohl der Landeshauptmann auf der einen Seite als auch der zuständige Bundesminister auf der anderen Seite ein Rechtsmittel ergreifen kann.

Im Pflanzenschutzmittelbereich haben wir eine derartige Regelung nicht. Ich möchte auf die Debatte in der letzten Legislaturperiode verweisen, in der es darum ging, herauszufinden, wo in der Steiermark 53 Tonnen Pflanzenschutzmittel verschwunden sind. Ich erinnere: Es gab Bescheide, diese wurden allerdings vom UVS in der Steier­mark aufgehoben, und Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll hat nichts davon gewusst. Er wurde von mir im Dezember über diese Entwicklung verständigt, und in dieser Zeit wurde auch die Idee geboren, eine entsprechende analoge Regelung im Pflanzen­schutzmittelgesetz vorzusehen. Das gibt dem Landeshauptmann die Möglichkeit, ein­zuschreiten, und es gibt auch Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll die Möglichkeit, dann gegen ein UVS-Erkenntnis ein Rechtsmittel zu ergreifen, wenn er mit der Entscheidung nicht einverstanden ist. Diese Regelung, meine sehr verehrten Damen und Herren, wäre unser rechtspolitisches Anliegen. Ich darf Sie ersuchen, diese Fragen sehr offen zu diskutieren! (Beifall bei der SPÖ.)

23.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster kommt Herr Abgeordneter Freund zu Wort. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Herr Abgeordneter, ich weise Sie nur darauf hin, dass die ÖVP noch eine Gesamtrestredezeit von 8 Minuten hat. – Bitte.


23.16.41

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPÖ regt im vorliegenden Antrag die Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes an.

Ich möchte vorausschicken, dass sich in Österreich grundsätzlich niemand über die Sicherheit und Qualität der Lebensmittel Sorgen machen muss. Kein Bauer verwendet unnötig Pflanzenschutzmittel. Leider sind sie notwendig, damit die Frucht gedeihen und zu einem qualitätsvollen Lebensmittel heranwachsen kann.

Die österreichische Agentur für Ernährung und Lebensmittelsicherheit, die ARGES, prüft Pflanzenschutzmittel vor der Zulassung sehr genau. Sie dürfen keine unmittelbare oder mittelbare schädliche Auswirkung auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder Grundwasser haben.

Ganz besonders hervorheben möchte ich aber, weil das für mich ein wesentlicher Punkt ist, dass unsere Bauern verantwortungsvoll mit Pflanzenschutzmitteln umgehen. Es darf keine unsachgemäße Anwendung und auch Lagerung geben. Zuwiderhandlun­gen werden ohnehin streng bestraft. 80 Prozent unserer Bauern sind beim so genann-


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