Das ist nicht der Fall: Wir können aus diesem Pflanzenschutzmittelgesetz eindeutig herauslesen, dass ein Pflanzenschutzmittel, das bereits in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist, auch in Österreich zuzulassen ist, und es findet sich kein Wort darüber, dass bilaterale Beziehungen eine Voraussetzung dafür sein müssen. – Wir stellen also fest, dass mit diesem Gesetz einzig und allein die Absicht verbunden war, den Markt für Pflanzenschutzmittel anzukurbeln und die hohen Standards der österreichischen Prüfverfahren mit einem Schlag zu erledigen.
Wenn wir also über Änderungen dieses Pflanzenschutzmittelgesetzes diskutieren, sollten wir das zum Anlass nehmen, zugleich auch die rein wirtschaftlichen Überlegungen des damaligen Ministers zu überprüfen und eine Neuausrichtung der österreichischen Landwirtschaft in Richtung Ökologisierung der österreichischen Landwirtschaft ins Auge zu fassen. Das ist nämlich ganz wichtig! Wir wissen, dass derzeit 90 Prozent der Agrarförderungen ohne Bindung an ökologische Standards vergeben werden, und in der Regel heißt das: Wir fördern die industrielle Landwirtschaft!
Im Vergleich mit der Landwirtschaft anderer EU-Länder fällt Österreich aber vor allem dadurch auf, dass wir eine hohe Anzahl von Bio-Betrieben und vor allem kleine Strukturen haben, und es gilt, diese Strukturen nicht nur zu erhalten, sondern auch auszubauen. Ein vernünftiges Pflanzenschutzmittelgesetz sollte auch dem Rechnung tragen und den massiven Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verteuern und somit auch bremsen.
Das könnte auch zu einer gewissen Kostenwahrheit bei der Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und somit zum Aufbau eines gerechteren Marktes beitragen. Wenn ich von Kostenwahrheit spreche, dann meine ich die vielen negativen Auswirkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln überhaupt, zum Beispiel die Verseuchung des Grundwassers und die damit verbundenen kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen, langfristige ökologische Auswirkungen, die Gesundheitsgefährdung der Bauern, die diese Mittel ausbringen, die Gesundheitsgefährdung der Bürger, die in der Natur Erholung suchen, jedoch von Giftwolken von Pflanzenschutzmitteln eingehüllt werden. Wir wissen, dass 40 Prozent von Obst und Gemüse durch Pflanzenschutzmittel so stark kontaminiert sind, dass deren Genuss zu Allergien führt und verschiedene Krebsraten insbesondere darauf zurückzuführen sind.
Das heißt, wir sollten überprüfen, ob wir bei dieser Änderung des Pflanzenschutzmittelgesetzes nicht auch diese Punkte einbringen, um eine langfristige Verbesserung im Hinblick auf eine Ökologisierung der Landwirtschaft zu erreichen.
Ich möchte nun noch kurz auf einen interessanten Punkt eingehen, der mir im Pflanzenschutzgesetz aufgefallen ist, der die Schutzgebiete in europäischen Ländern betrifft. – In diesem Pflanzenschutzgesetz ist vermerkt: Ein Schutzgebiet ist ein in der Europäischen Gemeinschaft gelegenes Gebiet, in dem auf Grund günstiger ökologischer Bedingungen bei einzelnen Kulturen die Gefahr der Ansiedlung bestimmter Schadorganismen besteht, obwohl diese Schadorganismen in der Europäischen Gemeinschaft weder endemisch noch angesiedelt sind.
Sehen wir uns nun die Definition von Schadorganismen an: Damit sind alle Arten, Stämme, Biotypen von Pflanzen, Tieren oder Krankheitserregern, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse schädigen können, gemeint. Meine Frage: Was anderes sind gentechnisch veränderte Organismen mit Terminatorgenen, die gewachsene endemische Kulturen aufs Massivste gefährden? – Ich entnehme auch daraus, dass die bestehende österreichische Gesetzeslage gut ist und bereits gegen die grüne Gentechnik aufgestellt ist.
Die Freiheitliche Partei bringt somit folgenden Antrag ein:
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