Entschließungsantrag
Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein ...
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, es ist nicht möglich, in einer ersten Lesung einen Entschließungsantrag einzubringen.
Abgeordneter Dipl.-Ing., MAS Karlheinz Klement (fortsetzend): Dann nehme ich diesen Formalfehler zur Kenntnis! Wir werden das bei der nächsten Gelegenheit nachholen. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)
23.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Bitte.
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Klubobmann! Hohes Haus! In aller Kürze möchte ich sagen: Im Pflanzenschutzmittelgesetz ist keine Berichtspflicht über die Erledigung beziehungsweise den Ausgang von Strafverfahren gegenüber einem Landeshauptmann und dem zuständigen Bundesminister vorgesehen. Der Landeshauptmann hat auch keine Möglichkeit, gegen Bescheide des Unabhängigen Verwaltungssenates der Länder Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof zu erheben.
Damit ist der für das Pflanzenschutzmittelwesen zuständige Bundesminister in Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes im Rahmen der unmittelbaren Bundesverwaltung, nämlich über die Art der Erledigung der Verwaltungsstrafanzeigen, überhaupt nicht informiert. Er hat auch keine Möglichkeit, ein Rechtsmittel dagegen zu ergreifen, im Gegensatz zum Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz.
Um dieses Informationsdefizit zu beseitigen, sollten wir, glaube ich, diesen Antrag im zuständigen Ausschuss behandeln und auch einer Erledigung zuführen. Ich kann dem Antrag einiges abgewinnen. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)
23.30
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Hradecsni. – Ich hoffe, ich habe Ihren Namen endlich richtig ausgesprochen. Wunschredezeit: 3 Minuten; die Gesamtrestredezeit Ihres Klubs beträgt 6 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
Abgeordnete Bettina Hradecsni (Grüne): Ja, danke, das war ganz perfekt mit meinem Namen. – Wie bereits mein Kollege Wolfgang Pirklhuber ausgeführt hat, begrüßen wir die Harmonisierung des Pflanzenschutzmittelgesetzes mit dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, nur greift sie unserer Ansicht nach leider zu kurz. Es gilt nämlich vielmehr, auch die Vorsorgemechanismen zu stärken, und ganz besonders gilt es, den § 12 Abs. 10 des Pflanzenschutzmittelgesetzes – wie von uns bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode gefordert – ersatzlos zu streichen.
Ein Großteil der niederländischen und deutschen Pflanzenschutzmittel beziehungsweise -wirkstoffe war in Österreich vor dem Inkrafttreten des besagten Paragraphen nicht oder nur unter anderen Anwendungsbestimmungen zugelassen. Für uns gilt es, im Interesse der Konsumentinnen und Konsumenten die Belastung durch Pestizide so gering wie möglich zu halten, statt wie in den letzten Jahren ... (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Pestizide! Oder haben Sie irgendetwas daran auszusetzen? – Sie brauchen sich jetzt nicht hinter Ihrem Laptop zu verstecken. Pestizide meines Wissens, oder? – Für uns
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