Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 19

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Ansiedelungsverbot im Umkreis von Örtlichkeiten, die von Kindern verstärkt genutzt werden, bleiben offenbar ungeprüft.

Situation des Bundesheeres:

Die Umfeldbedingungen für die Sicherheitsherausforderungen von Außen haben sich, wie auch die Bundesheerreformkommission (BHRK) auf der Grundlage der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin erkannt hat, vollständig verändert. Österreich liegt eingebettet inmitten von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Die konven­tionelle Landesverteidigung als Hauptaufgabe einer nationalen Armee ist auf abseh­bare Zeit in den Hintergrund getreten. Die Krisenreaktion tritt in den Vordergrund. Viele Risiken von Außen, ob Massenimmigration, organisierte Kriminalität oder Terror sind nur durch gezielte Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) und im Anlassfall sogar durch militärische Maßnahmen zu bewältigen. Internationale Einsätze zur Konfliktprävention oder -bewältigung, der Heimatschutz vor terroristischen Bedrohungen sowie Unterstützungsleistungen bei Katastrophen außergewöhnlichen Ausmaßes im In- und Ausland sind daher die Aufgaben des Österreichischen Bundesheers der Zukunft.

Der Assistenzeinsatz des Bundesheeres an der Staatsgrenze, so wichtig er in den letzten eineinhalb Jahrzehnten war, hat ein Ablaufdatum – mit der Schengenreife unserer Nachbarstaaten fällt dieser spätestens 2009 weg und wäre durch ein System der Schleierfahndung zu ersetzen. Seit der Kürzung der Wehrdienstzeit auf sechs Monate ist eine vernünftige, an obige Aufgabenstellungen angepasste Ausbildung von Wehrpflichtigen nicht (mehr) möglich oder sinnvoll. Diese können nur von hoch­professionell ausgebildeten und motivierten Freiwilligen erfüllt werden, die dafür die nötige Bezahlung und Ausrüstung sowie entsprechende Modelle zur Überleitung in andere Berufe nach einer zeitlich befristeten Soldatenkarriere brauchen; diese Voraus­setzungen will die große Koalition weder diskutieren und schon gar nicht zur Verfügung stellen.

Die vom Bundesminister für Landesverteidigung angekündigte Budgeterhöhung für das Verteidigungsressort um 100 Millionen €, für die er sich ausgiebig in diversen Blättern feiern ließ, gibt es nicht. Das Budget dürfte nominell um 28 Mio. € geringer ausfallen als 2006. Nach Abzug der Gehaltsanpassungen und Erhöhungen von Auslands­einsatzgebühren bleibt dem Bundesministerium für Landesverteidigung aber sogar noch weniger als bisher. Beim Investitionsbudget für das dringend notwendige Gerät, wird es angeblich ein Minus von 60 Millionen € geben, im Jahr 2008 sogar 80 Millionen. Die Ziele der BHRK werden daher erst 2012 zu 50 Prozent erreicht werden. Eine vollständige Zielerreichung ist außerhalb jedes Planungshorizontes.

Auswirken wird sich das insbesondere auf unsere Soldaten im Auslandeinsatz, denen dann die notwendigen Geräte und auch die Mannesausrüstung fehlen wird. Mehr als fahrlässig wird dadurch die Sicherheit unserer Soldaten aufs Spiel gesetzt. Der österreichische Beitrag zum Helsinki Headline Goal, dem sich alle Bundesregierungen seit 1999 verpflichtet fühlen, ist somit nicht erreichbar. Internationaler Schaden für unser Ansehen, aber noch viel wichtiger ein fehlender substantieller Beitrag Öster­reichs für den Weltfrieden sind zu erwarten.

Die Budgetnot im Bundesministerium für Landesverteidigung wird aber auch die Sicherheit in Österreich reduzieren: Laut jüngsten Auskünften des Verteidigungs­ministers ist der Hubschrauber S-70 „BLACK HAWK“ nach wie vor unbewaffnet, was nur einen eingeschränkten Einsatz bei Sicherungsaufgaben – z.B. auch im Rahmen der EURO 2008 – und zur Abwehr terroristischer Bedrohungen erlaubt. Auch das „Midlife-update“ für die technisch überalterte SAAB-105 OE (Beschaffung 1970, Lebensdauer mit Update bis 2020) sowie den Transporthubschrauber AB 212


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