a. der Entwicklung der
Kriminalität (im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für
Inneres),
b. der Entwicklung der
Anfallszahlen und Hafttage (im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums
für Justiz) und
c. den aktuellen
Aufgabenstellungen (im Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für
Landesverteidigung)
entsprechenden
Personalstand sicherzustellen und
3. für eine
entsprechend moderne und leistungsfähige Ausrüstung zu sorgen.
Darüber hinaus
wird die Bundesregierung ersucht, mit dem Ziel einer „Sicherheitszone
Österreich“ einen regelmäßigen Sicherheitsgipfel mit
Praktikern der drei Sicherheitsressorts und gegebenenfalls anderen
Ressorts, externen Experten und Vertretern aller fünf im Nationalrat
vertretenen Parteien einzuführen, um alle Maßnahmen auf ihre Eignung
für die jeweils aktuelle Bedrohungslage zu prüfen und ihre Umsetzung
der Bevölkerung darzustellen damit die objektive Sicherheitssituation auch
mit dem subjektiven Sicherheitsempfinden in Einklang gebracht werden kann.
Des weiteren wird die
Bundesregierung ersucht, rasch die Teilstrategien der Sicherheits- und
Verteidigungsdoktrin umzusetzen und den in der Gesamtstrategie vorgesehenen
Prozess – einschließlich dessen verfassungsrechtlicher Absicherung
durch Einführung des Begriffes der „umfassenden Sicherheit“ in
der Bundesverfassung – fortzuführen. Die dafür bestehenden
Organisationselemente in der Bundesverwaltung sind entsprechend den
Empfehlungen der Sicherheits- und Verteidigungsdoktrin, der Bundesheerreformkommission
sowie der Arbeitsgruppe CIMIC beständig auszubauen. Ein entsprechendes
Bundesgesetz für die Zusammenarbeit zwischen und innerhalb der
Bundeseinrichtungen sowie mit den Ländern im Bereich des Staatlichen
Krisen- und Katastrophenschutzmanagements (SKKM) – im Regierungsprogramm
als Artikel 15a Vereinbarung angedacht – ist rasch vorzubereiten und dem
Nationalrat vorzulegen.
Der Bundesminister
für Inneres wird insbesondere ersucht,
4. die Kräfte der
Polizei mehr gegen organisierte Kriminalität, Drogen-, Menschenhandel
und Schlepperwesen einzusetzen als gegen Einzeldelikte,
5. die europäische Zusammenarbeit beim Kampf gegen die (organisierte)
Kriminalität weiter zu verstärken,
6. schon jetzt Vorbereitungen für verstärkte
Schleierfahndungen für den Fall der Erweiterung des Schengenregimes
(Wegfall der Grenzkontrollen) auf unsere östlichen Nachbarn zu treffen
bzw. einer solchen Erweiterung erst zuzustimmen, wenn dafür wirklich alle
Voraussetzungen getroffen sind,
7. im Anlassfall, also insbesondere bei der EURO 2008, die Grenzkontrollen
wieder aufzunehmen,
8. Schwerpunktaktionen gegen Einbruchs- und Kfz-Diebstähle
durchzuführen,
9. Schwerpunktaktionen gegen organisierte Bettelei durchzuführen,
10. die Polizeipräsenz auf der Straße weiter zu verbessern,
11. die Videoüberwachung an neuralgischen Hot-Spots sowohl in Wien
wie auch in den Ländern zu verstärken,
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