Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 22

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12. die restriktive Zuwanderungs- und Asylpolitik Österreichs fortzuführen und ent­sprechend den Interessen Österreichs weiterzuentwickeln, sowie Integration aktiv einzufordern und auch zu honorieren und

13. rasch die Führungskrise in der Wiener Polizei zu lösen und Missstände nachhaltig zu bekämpfen.

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die Sicherheit in Österreich nicht durch vorzeitige Haftentlassungen und weniger Haftstrafen zu gefährden, sondern auf die steigende Ausländerkriminalität durch eine Prüfung aller Möglichkeiten zu reagieren, das österreichische Strafrecht dem höheren Abschreckungsbedarf ausländischer Banden anzupassen und einen Strafvollzug im Heimatland innerhalb der EU, aber auch in Drittstaaten sicherzustellen.

Der Bundesminister für Landesverteidigung wird ersucht, im Hinblick auf die geänderte Aufgabenstellung des österreichischen Bundesheeres

1. statt einer Novelle zum Wehrgesetz mit der der geltende Rechtsbestand bestätigt wird, die Umstellung von der allgemeinen Wehrpflicht auf ein Freiwilligenheer beste­hend aus hohem Berufskaderanteil und Freiwilligen-Miliz vorzubereiten,

2. einen mindestens dreijährigen freiwilligen Dienst oder eine einjährige Milizaus­bildung mit zehnjähriger Bereitschaft für Einsätze im Inland zu honorieren (bevorzugte Aufnahme in den öffentlichen Dienst, Einrichtung von Stipendien und Ausbildungshilfen für Personen, die einen solchen freiwilligen Dienst geleistet haben) und

3. die aktive und passive Luftraumüberwachung – auch im Hinblick auf die EURO 2008 – durch den Einsatz von österreichischen Luftraumüberwachungsflugzeugen, die Bewaffnung des BLACK HAWK, einen Ersatz der SAAB 105 oder ein Midlife-Update dieser sowie den Einsatz von Fliegerabwehrwaffen und Radar sicherzustellen.

Der Bundesminister für Landesverteidigung wird im Einvernehmen mit der Bundes­ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, den öster­reichischen Beitrag für internationale Einsätze im Rahmen der EU (HHG) durch ausreichende Kräfte und Ausrüstung sicherzustellen, damit gemeinsam mit Mitteln der EZA Krisen bereits im Vorfeld abgewendet oder eingedämmt werden können.“

In formeller Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln und dem Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

Wien, am 22. März 2007

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Ing. Westen­thaler als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort.

Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht über­schreiten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.01.19

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Innenminister! Frau Justizministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh und freue mich, dass auch der Herr Bundeskanzler der heutigen Sondersitzung die Ehre seiner Anwesenheit gibt. Ich hoffe, das Wohlbefinden ist gut, Herr Bundeskanzler, ich hoffe, Sie haben gut geschlafen (Bundeskanzler Dr. Gusen­bauer: Hervorragend!), nachdem Sie gestern den österreichischen Autofahrern eine


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