12. die restriktive
Zuwanderungs- und Asylpolitik Österreichs fortzuführen und entsprechend
den Interessen Österreichs weiterzuentwickeln, sowie Integration aktiv einzufordern
und auch zu honorieren und
13. rasch die
Führungskrise in der Wiener Polizei zu lösen und Missstände
nachhaltig zu bekämpfen.
Die Bundesministerin
für Justiz wird ersucht, die Sicherheit in Österreich nicht durch
vorzeitige Haftentlassungen und weniger Haftstrafen zu gefährden, sondern
auf die steigende Ausländerkriminalität durch eine Prüfung aller
Möglichkeiten zu reagieren, das österreichische Strafrecht dem
höheren Abschreckungsbedarf ausländischer Banden anzupassen und einen
Strafvollzug im Heimatland innerhalb der EU, aber auch in Drittstaaten
sicherzustellen.
Der Bundesminister
für Landesverteidigung wird ersucht, im Hinblick auf die geänderte
Aufgabenstellung des österreichischen Bundesheeres
1. statt einer Novelle
zum Wehrgesetz mit der der geltende Rechtsbestand bestätigt wird, die
Umstellung von der allgemeinen Wehrpflicht auf ein Freiwilligenheer bestehend
aus hohem Berufskaderanteil und Freiwilligen-Miliz vorzubereiten,
2. einen mindestens
dreijährigen freiwilligen Dienst oder eine einjährige Milizausbildung
mit zehnjähriger Bereitschaft für Einsätze im Inland zu honorieren
(bevorzugte Aufnahme in den öffentlichen Dienst, Einrichtung von
Stipendien und Ausbildungshilfen für Personen, die einen solchen
freiwilligen Dienst geleistet haben) und
3. die aktive und
passive Luftraumüberwachung – auch im Hinblick auf die EURO 2008
– durch den Einsatz von österreichischen
Luftraumüberwachungsflugzeugen, die Bewaffnung des BLACK HAWK, einen
Ersatz der SAAB 105 oder ein Midlife-Update dieser sowie den Einsatz von
Fliegerabwehrwaffen und Radar sicherzustellen.
Der Bundesminister
für Landesverteidigung wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin
für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, den
österreichischen Beitrag für internationale Einsätze im
Rahmen der EU (HHG) durch ausreichende Kräfte und Ausrüstung
sicherzustellen, damit gemeinsam mit Mitteln der EZA Krisen bereits im Vorfeld
abgewendet oder eingedämmt werden können.“
In formeller Hinsicht
wird verlangt, diesen Antrag gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2
GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln und dem
Erstantragsteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.
Wien, am 22. März
2007
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Ing. Westenthaler als Antragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort.
Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
12.01
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Innenminister! Frau Justizministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh und freue mich, dass auch der Herr Bundeskanzler der heutigen Sondersitzung die Ehre seiner Anwesenheit gibt. Ich hoffe, das Wohlbefinden ist gut, Herr Bundeskanzler, ich hoffe, Sie haben gut geschlafen (Bundeskanzler Dr. Gusenbauer: Hervorragend!), nachdem Sie gestern den österreichischen Autofahrern eine
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