Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 35

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schaft ist und eigentlich gar nichts dafür kann und dass das Restrisiko einer Wieder­holung dieser Tat die Gesellschaft zu tragen hat.

Nein, Herr Bundeskanzler: Wir wollen, dass das Restrisiko der Wiederholung der Täter zu tragen hat und nicht die Bevölkerung, gerade bei den Sexualstraftätern! (Beifall beim BZÖ.)

Da geht es uns ganz einfach darum, dass es umfassende Informationen gibt, dass es nicht so sein kann, wie wir es immer wieder gehabt haben, dass eine Institution, eine Sozialeinrichtung etwas weiß, dass es irgendwelche Hinweise in der Nachbarschaft gibt, dass auch der Schule irgendetwas, das nicht in Ordnung ist, auffällt, aber es nicht möglich ist, all diese Informationen zusammenzufassen und zu sehen, dass da der Verdacht besteht, dass etwas passiert ist, dass man etwa auch mit der Exekutive oder mit Hilfe von Sozialeinrichtungen genauer nachschauen muss, um Kindern zu helfen.

Da geht es nicht um Datenschutz, da geht es nicht um irgendwelche Rechte von Verdächtigen, sondern da geht es um den Schutz von Kindern, denn wenn Sie gegen lebenslang für Sexualstraftäter sind, gegen lebenslange Beobachtung, dann frage ich mich, warum man dann für lebenslang für die Kinder ist, denn die Schäden, die diese Kinder davontragen, bekommen sie ein Leben lang nicht weg!

Wir wollen für die Kinder etwas tun und nicht für die Straftäter! (Beifall beim BZÖ.)

Herr Bundeskanzler! In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung einer Sexualstraftäterdatei und eines Datenverbunds zum Kinderschutz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird ersucht, neben der geplanten Sexualstraf­täterdatei, die über Internet öffentlich einsehbar gestaltet sein sollte, auch eine Datei für Verdachtsfälle der Misshandlung oder Vernachlässigung von Kindern und Unmün­digen einzurichten, die geeignet ist, das Wissen von Lehrern, Jugendwohlfahrtsträgern, Polizisten, Gemeinden, privaten Hilfsorganisationen, Ärzten, Krankenhäusern, Nach­barn, Schulkameraden etc. zu vernetzen, um bei einer Häufung von Verdachtspunkten eine effektive Kontrolle sicherzustellen.“

*****

Herr Bundeskanzler, uns geht es aber auch darum, jetzt wirklich einmal grundsätzlich darüber zu diskutieren, wie man Gewalt von Kindern und Gewalt an Kindern besser bewältigen kann. Sie haben gesagt, an den Wurzeln anpacken – ja, wir sehen aber auch das Problem, dass wir etwa bei Strafunmündigen derzeit keine Handhabe haben, das Problem an der Wurzel anzugreifen. Es gibt Kinder, die keine Reaktion auf ihre Straftaten etwa in den Schulen sehen, weil sie erst zwölf oder 13 Jahre alt sind, und die sind dann die Ersten, die mit 14 Jahren in den Strafgefangenenhäusern sind, weil das dann die erste Reaktion ist, mit der man im Strafrecht ist. Die Sozialeinrichtungen wären gefordert, besser als bisher auf diese Problematik einzugehen.

Oder die Frage der Gewichtung der Gewalt- versus Vermögensdelikte: Aus meiner Sicht werden Gewaltdelikte viel zu schwach geahndet gegenüber den Vermögens­delikten. Gerade auch, was Gewalt gegenüber Frauen angeht: Das sind doch Eingriffe in die persönliche Integrität, die nicht, wie ein Vermögensschaden, wieder leicht


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