Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 70

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Ich bitte schon darum, dass man, wenn man von meinem Maßnahmenpaket spricht, alle Maßnahmen betrachtet und nicht nur eine sehr selektive Wahrnehmung dieses Pakets hier entwickelt: Zum Beispiel, dass der Vollzug an EU-Bürgern in Zukunft im Herkunftsland stattfinden wird, wird ein generelles Prinzip sein und ist auch Teil dieses Maßnahmenpakets. Wir ersparen uns die Kosten, wie es einmal diskutiert wurde, dass wir Gefängnisse in Rumänien bauen. Wir haben es durchsetzen können, dass das Prinzip des Vollzugs im Herkunftsstaat generell gelten wird. Wir machen auch jetzt schon davon Gebrauch.

Es haben erst vor kurzem Überführungen von EU-Strafgefangenen aus öster­reichi­schen Gefängnissen in ihre Herkunftsstaaten stattgefunden. Auch bei Drittstaats­bürgern haben wir Maßnahmen vorgeschlagen, damit es hier zu einer vorzeitigen Ausreise aus Österreich kommt.

Wir haben auch vorgeschlagen, zusätzliche Haftplätze zu schaffen. Ich habe ange­kündigt, dass wir in Wien wieder ein Jugendkompetenzzentrum errichten wollen. Dort wird es mindestens 350 zusätzliche Haftplätze geben. Leider ist es so, dass der Jugendgerichtshof mit der zugehörigen Jugendvollzugsanstalt vor einigen Jahren geschlossen worden ist. Das hat unter anderem zur Überfüllung der Anstalten im Wiener Raum geführt, zu sehr unbefriedigenden Situationen, insbesondere für die Jugendlichen. Da wollen wir wieder Abhilfe schaffen.

Ich darf auch daran erinnern, dass in den letzten Jahren auch im Justizministerium sehr radikale Sparpläne umgesetzt worden sind – allein, was den Strafvollzug anbe­langt, wurde nur zugeschaut, sodass die Haftzahlen um 30 Prozent gestiegen sind, gleichzeitig wurde beim Personal massiv gekürzt. Und wir haben im Vergleichs­zeitraum einen Rückgang um 5 Prozent bei der Justizwache.

Ich darf hier schon sagen, dass ich in den Budgetverhandlungen erreichen konnte, dass wir mehr Planstellen bekommen werden. Wir werden erstmals seit zehn Jahren im Justizbereich – zehn Jahre wurde hier gespart – wieder mehr Planstellen haben, mehr für die Justizwache, mehr beim nichtrichterlichen Personal. Wir werden insbe­sondere für die Reform der Strafprozessordnung, die im Jahr 2008 in Kraft treten wird und für die nur mangelhafte Vorsorge getroffen worden ist, mehr Personal zur Ver­fügung haben.

Wir werden auch beim Sachaufwand mehr Möglichkeiten haben. Es war ja so, dass das Justizministerium schon Schulden angehäuft hatte. Wir hatten Schulden im Straf­vollzug, wir hatten Schulden bei der Rechtsanwaltskammer. Wir können diese Schul­den jetzt zurückzahlen, und wir können insbesondere – wie wichtig das ist, wurde heute schon vom Bundeskanzler betont – für die Hilfe an die Opfer von Kriminalität auch mehr zur Verfügung stellen.

Ich möchte mich für diese Lösungen im Stellenplan und im Budget wirklich bei allen – beim Herrn Vizekanzler und Finanzminister, beim Herrn Bundeskanzler, bei der Kolle­gin Bures, die für die Planstellen verantwortlich ist – sehr, sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Sexualstrafrecht: Es wurde schon darauf hingewiesen, dass die letzte Änderung im Sexualstrafrecht im Jahr 2004 erfolgt ist. Es gilt natürlich gerade für das Strafrecht, dass da eher davon abzuraten ist, in sehr kurzen Abständen Reformen durchzuführen. Aber ich möchte schon daran erinnern, dass im Jahr 2004 bei einigen Tatbeständen zwar auch eine Ausweitung der Strafrahmen vorgenommen worden ist – und das war sicher sozusagen die richtige Richtung –, leider wurde aber bei einem Strafrahmen, nämlich betreffend den sexuellen Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beein­trächtigten Person, die Mindeststrafe abgeschafft. Ich denke, das ist ein Tatbestand –


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