Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 79

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Maria Theresia Fekter, Dr. Hannes Jarolim und Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Verbesserung des Sanktionensystems, insbeson­dere im Bereich der Sexualdelikte

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Frau Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die Rechtsprechung im Bereich der Sexualdelikte einer eingehenden Evaluierung zu unterziehen, und zwar

insbesondere die tatsächlich ausgemessenen Strafen unter Berücksichtigung der durch den Gesetzgeber vorgenommenen Verschärfung der Strafdrohungen;

die Frage der Entwicklung der Häufigkeit der bedingten Entlassungen von wegen Sexualdelikten verurteilten Straftätern unter besonderer Berücksichtigung der Rück­falls­häufigkeit.

Die Bundesministerin für Justiz wird ferner ersucht, die im Regierungsprogramm vorgesehene Einstellungsstatistik sowie die ebenfalls in Aussicht genommenen Rück­fallsstatistiken rasch zu verwirklichen.

Die Frau Bundesministerin für Justiz wird schließlich ersucht, die im Regierungs­übereinkommen vorgesehene Strafverschärfung für lang anhaltende und qualvolle Freiheitsbeschränkungen und Gewaltausübung rasch umzusetzen und dem Parlament ehestmöglich einen entsprechenden Gesetzesentwurf zukommen zu lassen.

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Damit habe ich den Entschließungsantrag formell eingebracht, und ich möchte ihn nun begründen. (Abg. Dr. Graf: Das ist ein Misstrauensantrag!)

Wir haben, wie bereits mehrmals erwähnt, das Sexualstrafrecht sowohl 2001 als auch 2004 verschärft. Nun wollen wir wissen, ob Richter diese Verschärfung auch in der Judikatur nachvollzogen haben und somit für Sexualdelikte auch höhere Strafen verhängen. Rot-Grün hat damals immer gegen diese Verschärfungen gestimmt. Ich bin daher sehr froh, dass die Frau Ministerin hier von der Regierungsbank aus vorhin erwähnt hat, dass sie diese Strafverschärfungen für den richtigen Weg hält. Und ich bin auch froh, dass die SPÖ bei diesem Entschließungsantrag, den wir hier formuliert haben, mitgegangen ist und ihn mit uns gemeinsam hier einbringt.

Dass die Bevölkerung immer auf unserer Seite war, haben wir gewusst, aber heute haben wir auch den Beweis dafür: Durch eine ganz neue und junge Umfrage haben wir bewiesen bekommen, dass die Bevölkerung sich in überwiegender Mehrheit für hohe Strafen für Sexualstraftäter ausspricht. Auf die Frage: Sollen die Strafen für Sexual­straftäter insbesondere bei Kindesmissbrauch und Kinderpornographie erhöht wer­den?, antworten im Durchschnitt 87,7 Prozent der Bevölkerung mit Ja. Für mich bezeichnend war, dass Frauen hier wesentlich mehr Strafverschärfung fordern, nämlich 91 Prozent der Frauen sagen, höhere Strafen, 83 Prozent der Männer.

Auch bezeichnend ist, dass sich von den jüngeren Befragten, nämlich bis zu 29 Jahren, auch immer noch 90 Prozent für Strafverschärfungen aussprechen, wäh­rend sich die ältere Bevölkerung hier zu 84 Prozent für Strafverschärfungen ausspricht, immer noch ein sehr, sehr gravierend hoher Anteil.

Wir haben weiters abgefragt: Soll bei verurteilten Straftätern wegen Kindesmiss­brauchs ein Berufsverbot verhängt werden, wenn Kontakte mit Kindern möglich sind? –


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