Auch hier haben wir sehr signifikante Ergebnisse bekommen, nämlich 78 Prozent der Bevölkerung sprechen sich für solche Berufsverbote aus.
Daraus ist ersichtlich, dass diese Debatte in der Bevölkerung eigentlich hohe Zustimmung erfährt und es einen breiten gesellschaftlichen Konsens darüber gibt, dass Sexualdelikte keine Privatsache sind, sondern dass es sich hier um Täter, um Kriminelle handelt, die bestraft werden sollen. Das war nicht immer so, ich kann mich noch an Debatten Anfang der neunziger Jahre erinnern, wo man eher auf der Toleranzebene war und eher für die Täter argumentiert hat. Heute argumentieren wir eindeutig für die Opfer. (Beifall bei der ÖVP.)
Unser Entschließungsantrag befasst sich auch mit der bedingten Entlassung. Wir von der ÖVP begrüßen die bedingte Entlassung, wenn – und dieses Wenn gehört bei uns dazu – sie mit Auflagen verbunden ist. Hier kann eine Auflage beispielsweise die Therapie sein, die die Frau Ministerin schon angesprochen hat. Hier kann eine Auflage aber auch eine richterliche Weisung sein, bestimmte Plätze, bestimmten Umgang zu meiden. Und hier kann eine Auflage auch eine Art Berufsverbot sein, das Richter aussprechen, nämlich insofern, als gewisse Sexualtäter nicht mehr mit Kindern beruflich arbeiten dürfen.
Wir brauchen natürlich, damit wir die Gefährlichkeit dieser Täter genau erkennen, eine Rückfallsstatistik; wir haben im Regierungsübereinkommen eine derartige Statistik drinnen, und wir pochen auf die rasche Umsetzung.
Nicht akzeptabel ist für uns der Umstand, dass derzeit zwei Drittel der zur Anzeige gebrachten Taten von der Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt werden. Nur ein Drittel in etwa wird entweder zu Gericht gebracht oder zu einem ganz geringen Prozentsatz diversionell behandelt. Zwei Drittel der Anzeigen werden nicht weiterverfolgt. Das ist ausgesprochen unbefriedigend.
Einerseits argumentiert die Staatsanwaltschaft, dass die Exekutive nicht ausreichend Beweise liefert, dass sozusagen die Suppe zu dünn ist. Andererseits beklagen aber sehr viele Exekutivbeamte, dass sie sorgsam an die Staatsanwaltschaft übermitteln und dann weiter nichts passiert.
Damit wir hier bessere Erkenntnisse bekommen, ist im Regierungsübereinkommen schon verankert, dass wir eine Einstellungsstatistik brauchen, und diese Einstellungsstatistik ist dringend notwendig.
Auch im Regierungsübereinkommen drinnen haben wir eine Strafverschärfungsmaßnahme für den Fall, dass es zu einem Martyrium für Opfer kommt. Es geht nicht an, dass, wenn qualvoll über einen langen Zeitraum immer wieder dasselbe Delikt begangen wird, nur bezüglich eines Deliktes angeklagt wird. Derartige Situationen, die zu einem Martyrium für das Opfer führen, müssen auch zu einer Strafverschärfung führen.
Ich glaube, wir haben ein Bündel von Maßnahmen bereits umgesetzt. Wir entwickeln aber weiter, wissend, dass wir uns im gesellschaftlichen Konsens befinden, dass gegenüber Sexualtätern null Toleranz zu üben ist. (Beifall bei der ÖVP.)
15.09
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von der Abgeordneten Dr. Fekter eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite