Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 83

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Vorgangsweise. Das ist das Verlangen, das Parlament möge einen Blanko-Scheck ausstellen für eine Erklärung, die es noch gar nicht gibt, und die soll dann aktiv verfolgt werden.

Wir würden vorschlagen – und ich darf dazu einen eigenen Entschließungsantrag der Grünen einbringen, den ich hier in den Kernpunkten erläutere –, dass man die Bundesregierung beauftragt, für diese Berliner Erklärung einige wichtige Elemente festzuhalten und darauf zu bestehen, dass die enthalten sein werden, nämlich dass man nicht nur sich selbst abfeiert in der Erklärung, sondern auch auf die Schwie­rigkeiten in der Europäischen Union eingeht und die Bürgerinnen und Bürger direkt anspricht und deutlich signalisiert, dass man sich bewusst ist, dass Veränderungen notwendig sind. Weiters, dass man einen Verfassungszusatz zu verankern versucht, mit dem insbesondere die Sozialunion gestärkt werden soll, und dass wir darauf bestehen, dass eine Regierungskonferenz zur Gesamtrevision des EURATOM-Vertrags anberaumt wird, damit es in Zukunft möglich ist, aus dem EURATOM-Vertrag auszusteigen, ohne deswegen aus der EU aussteigen zu müssen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich glaube, das wären zeitgemäße Forderungen zur Sicherheit der Europäischen Union.

Damit komme ich zum eigentlichen Thema Sicherheit. Es wurde heute schon mehr­fach die Sicherheit der Frauen angesprochen. An die Adresse der Abgeordneten Rosen­kranz kann ich nur sagen: Ich bin sicher, an der Gleichberechtigung der Frauen innerhalb der FPÖ – sie haben zwei weibliche Abgeordnete von 21 – oder an der Einkommensschere zwischen den Geschlechtern in Österreich sind sicher nicht einzelne Religionsgemeinschaften schuld. Was es bei der FPÖ ist, weiß ich nicht, aber ich fürchte, man nennt das patriarchales System.

Zur Sicherheit der Frauen, insbesondere auch zur Sicherheit von Mädchen, aber auch Buben vor sexuellem Missbrauch ist insbesondere wichtig – das an die Adresse auch meiner Vorrednerin –, dass man erst gar nicht in die Lage kommt, häufig genug die Täter – sollte es vereinzelt Täterinnen geben, auch jene – zu verurteilen, sondern dass man sehr viel früher anfangen muss als mit den Androhungen alleine im Straf­gesetzbuch. Es braucht einen Bewusstseinsprozess, damit nicht mehr etwa 30 Prozent der Österreicher und Österreicherinnen zum Beispiel glauben, Vergewaltigung in der Ehe sei gar kein strafrechtliches Delikt.

Meine Frage ist jetzt aber in dieser Sicherheitsdebatte: Wer schützt denn zum Beispiel die Menschenrechte? Wer schützt unbegleitete minderjährige Jugendliche, die Asyl in Österreich beantragen, vor den Mühlen der Bürokratie des Fremdenrechtes?

Nehmen wir ein Beispiel: Es wurde ein 16-jähriger mongolischer Bursche mit seiner Pflegemutter, einer leiblichen Tante, und ihrem Kleinkind an der tschechischen Grenze aufgegriffen. Stellen Sie sich vor: Das Einzige, was dieser Bursch auf der Welt noch hat, sind seine Pflegemutter und dieses kleine Ersatzgeschwister, und er wird sofort von ihr getrennt, hat wochenlang keinen Kontakt zu ihr, ist in psychisch sehr schlimmer Verfassung – und es wird wochenlang darüber verhandelt, ob Österreich überhaupt zuständig ist für ihn; es gibt ein sogenanntes Konsultationsverfahren. Er sitzt einein­halb Monate in der Schubhaft, nur weil die Bürokratie sich nicht einigen kann, wer für ihn zuständig ist. Das ist sicher kein Umgang mit Menschen, mit Jugendlichen, die einen Sicherheitsaspekt verdienen. (Beifall bei den Grünen.)

Oder nehmen wir den angesprochenen Fall, von der ÖVP thematisiert, von Frauen, die von ihren Ehemännern, in diesem Fall zugewanderten Ehemännern, misshandelt oder geschlagen werden. Man hat sich großartig darüber mokiert, dass in Deutschland hier ein unsinniger Richterinnenspruch erfolgte – aber wie schaut es denn in Österreich


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