auch der Grund,
weshalb im Regierungsübereinkommen eine verbesserte Ahndungsmöglichkeit
einer lang andauernden Freiheitsentziehung oder Gewaltbeziehung durch einen
neuen Strafschärfungstatbestand vorgesehen wurde, insbesondere wenn sich
die Gewaltbeziehung über einen längeren Zeitraum erstreckt oder wenn
die Umstände der Freiheitsentziehung oder Gewaltausübung besonders
qualvoll sind und einem Martyrium gleichkommen.
Abschließend
soll auch noch auf Diskussionen eingegangen werden, in denen zwischen Exekutive
und Staatsanwaltschaften die Gründe für die beträchtliche Anzahl
der Zurücklegung strafrechtlicher Anzeigen gesucht werden. Gerade in der
Zeit unmittelbar vor dem Wirksamwerden der Strafverfahrensreform mit 1.1.2008
wäre es wichtig, die Gründe hiefür näher zu analysieren.
Das Regierungsübereinkommen schlägt daher in diesem Sinn die
Einführung einer Einstellungsstatistik vor.
Im Hinblick auf diese
Überlegungen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Frau
Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die Rechtsprechung im Bereich
der Sexualdelikte einer eingehenden Evaluierung zu unterziehen und zwar
insbesondere die tatsächlich
ausgemessenen Strafen unter Berücksichtigung der durch den Gesetzgeber
vorgenommenen Verschärfung der Strafdrohungen;
die Frage der Entwicklung der
Häufigkeit der bedingten Entlassungen von wegen Sexualdelikten
verurteilten Straftätern unter besonderer Berücksichtigung der
Rückfallshäufigkeit.
Die Bundesministerin
für Justiz wird ferner ersucht, die im Regierungsprogramm vorgesehene
Einstellungsstatistik sowie die ebenfalls in Aussicht genommenen Rückfallsstatistiken
rasch zu verwirklichen.
Die Frau
Bundesministerin für Justiz wird schließlich ersucht, die im
Regierungsübereinkommen vorgesehene Strafschärfung für lang
anhaltende und qualvolle Freiheitsbeschränkungen und Gewaltausübung
rasch umzusetzen und dem Parlament ehestmöglich einen entsprechenden
Gesetzesentwurf zukommen zu lassen.
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 5 Minuten maximale Redezeit. – Bitte.
15.09
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank und hier im Hohen Haus! Ich darf zuerst auch auf einen Entschließungsantrag, eingebracht von der ÖVP, eingehen, und zwar zur EU.
Ganz ehrlich, Herr Klubobmann Schüssel: Wenn man von der EU im Zusammenhang mit einer Sicherheitsdebatte spricht und es nicht einmal der Mühe wert findet, das Wort EURATOM auch nur zu erwähnen, frage ich mich schon, wie sehr Sie auf der Höhe der Zeit sind und auf der Höhe der Debatte stehen. Und wenn man dann noch dazu hergeht und den Nationalrat ersuchen lässt, eine Erklärung, die es noch gar nicht gibt, die Berliner Erklärung, die Sie angesprochen haben, die in Aussicht genommene Berliner Erklärung, aktiv zu unterstützen, dann ist das eine etwas ungewöhnliche
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