Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 82

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auch der Grund, weshalb im Regierungsübereinkommen eine verbesserte Ahndungs­möglichkeit einer lang andauernden Freiheitsentziehung oder Gewaltbeziehung durch einen neuen Strafschärfungstatbestand vorgesehen wurde, insbesondere wenn sich die Gewaltbeziehung über einen längeren Zeitraum erstreckt oder wenn die Umstände der Freiheitsentziehung oder Gewaltausübung besonders qualvoll sind und einem Martyrium gleichkommen.

Abschließend soll auch noch auf Diskussionen eingegangen werden, in denen zwischen Exekutive und Staatsanwaltschaften die Gründe für die beträchtliche Anzahl der Zurücklegung strafrechtlicher Anzeigen gesucht werden. Gerade in der Zeit unmittelbar vor dem Wirksamwerden der Strafverfahrensreform mit 1.1.2008 wäre es wichtig, die Gründe hiefür näher zu analysieren. Das Regierungsübereinkommen schlägt daher in diesem Sinn die Einführung einer Einstellungsstatistik vor.

Im Hinblick auf diese Überlegungen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Frau Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die Rechtsprechung im Bereich der Sexualdelikte einer eingehenden Evaluierung zu unterziehen und zwar

insbesondere die tatsächlich ausgemessenen Strafen unter Berücksichtigung der durch den Gesetzgeber vorgenommenen Verschärfung der Strafdrohungen;

die Frage der Entwicklung der Häufigkeit der bedingten Entlassungen von wegen Sexual­delikten verurteilten Straftätern unter besonderer Berücksichtigung der Rück­falls­häufigkeit.

Die Bundesministerin für Justiz wird ferner ersucht, die im Regierungsprogramm vorgesehene Einstellungsstatistik sowie die ebenfalls in Aussicht genommenen Rückfallsstatistiken rasch zu verwirklichen.

Die Frau Bundesministerin für Justiz wird schließlich ersucht, die im Regierungs­übereinkommen vorgesehene Strafschärfung für lang anhaltende und qualvolle Freiheitsbeschränkungen und Gewaltausübung rasch umzusetzen und dem Parlament ehestmöglich einen entsprechenden Gesetzesentwurf zukommen zu lassen.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger. 5 Minuten maximale Redezeit. – Bitte.

 


15.09.25

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank und hier im Hohen Haus! Ich darf zuerst auch auf einen Entschließungsantrag, eingebracht von der ÖVP, eingehen, und zwar zur EU.

Ganz ehrlich, Herr Klubobmann Schüssel: Wenn man von der EU im Zusammenhang mit einer Sicherheitsdebatte spricht und es nicht einmal der Mühe wert findet, das Wort EURATOM auch nur zu erwähnen, frage ich mich schon, wie sehr Sie auf der Höhe der Zeit sind und auf der Höhe der Debatte stehen. Und wenn man dann noch dazu hergeht und den Nationalrat ersuchen lässt, eine Erklärung, die es noch gar nicht gibt, die Berliner Erklärung, die Sie angesprochen haben, die in Aussicht genommene Berliner Erklärung, aktiv zu unterstützen, dann ist das eine etwas ungewöhnliche


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