Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 84

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aus? Wenn die Frau keine eigenständige Aufenthaltsgenehmigung hat, sondern an ihren Ehemann gebunden ist, ihr Aufenthalt in Österreich abhängig ist davon, dass sie bei diesem Ehemann bleibt, egal, wie er sie behandelt – wie schaut denn die Situation der Frau aus? – Sie zwingen sie mit Ihren Gesetzen, bei einem allfällig übergriffigen Mann zu bleiben oder auch nur eine zerrüttete Ehe nicht verlassen zu können, mit dem Fremdenrecht als Keule.

Und schließlich: Wer schützt eigentlich die Polizei davor, dass einzelne Polizistinnen oder Polizisten, die sich fehlverhalten, die Übergriffe setzen, die vielleicht bis zu Misshandlungen gegenüber Gefangenen, ob in der Schubhaft oder in der regulären Haft, gehen, den Ruf der Gesamtpolizei in Frage stellen und dazu führen, dass heute schon der Menschenrechtsbeirat die Frage stellt: die Polizei als Täter?

Ich glaube, wir brauchen strukturelle Reformen innerhalb der Polizei, damit mit Übergriffen endlich seriös umgegangen und Schluss gemacht wird und die Menschen­rechte für alle gesichert werden können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.15


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich gebe bekannt, dass der in den Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Österreichs Zukunft im europäischen Raum der Freiheit, der Sicher­heit und des Rechts auch schriftlich überreicht wurde, genügend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung vervielfältigen und verteilen. Im Übrigen wird dieser Antrag auch dem Stenographischen Protokoll beigedruckt werden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Weinzinger, Lunacek, Freundinnen und Freunde betreffend Österreichs Zukunft im europäischen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

eingebracht im Zuge der Debatte über den Dringlichen Antrag betreffend „Die große Koalition als Sicherheitsrisiko für Österreich“

Die Mitverantwortung Österreichs für die Zukunft Europas und für die Verwirklichung der Idee seiner politischen Einheit ist untrennbar verbunden mit der Teilnahme an der Europäischen Integration. Durch die Erweiterungsschritte der Jahre 2004 und 2007 ist Österreich nicht mehr an der Außengrenze der Union, sondern hat seinen Platz in der Mitte Europas eingenommen. Eine gute wirtschaftliche und soziale Entwicklung in den neuen Mitgliedsstaaten und eine positive Zukunftsperspektive für die Menschen in diesen Ländern sind die beste Grundlage zur Bekämpfung der in der gesamten Union verbreiteten Armut und der steigenden sozialen Ungleichheit. Die Erweiterung der Union hat sich schon jetzt in einem erkennbaren Rückgang der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität aus den beigetretenen Ländern ausgewirkt. Am 24. und 25. März 2007, fünfzig Jahre nach der Unterzeichnung der Römischen Verträge, treffen einander die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Berlin, das lange ein Symbol für die schmerzliche Trennung Europas war und nach dem Fall des Eisernen Vorhangs zum Symbol für die Wiedervereinigung geworden ist.

In diesen Tagen soll daher auch die Weitsicht und der Mut derjenigen geehrt werden, die nach dem Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft den europäischen Einigungsprozess und damit eine Wende in der Geschichte unserer Länder eingeleitet


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