Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 36

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Grundsätzlich ist ja das Bemühen um mehr Transparenz eines, das zu begrüßen ist: Je mehr Transparenz und je gleicher die Informationen verteilt sind, desto fairer und desto geringer ist auch das Risiko zum Insiderhandel.

Aber jetzt wird sich die Frage stellen: Warum werden die Grünen dennoch gegen diese Vorlage stimmen? Ich werde Ihnen das im Folgenden begründen.

Einerseits erhält die Finanzmarktaufsicht eine Reihe von zusätzlichen Aufgaben, zum anderen erhält sie aber auch weitgehende Verordnungsermächtigungen in diesem Zu­sammenhang. Hinsichtlich der zusätzlichen Aufgabe stellt sich die Frage, ob die Fi­nanzmarktaufsicht personell in dieser Hinsicht ausreichend ausgestattet ist und ob das Personal entsprechend qualifiziert ist, geht es hier doch um technisch sehr anspruchs­volle Inhalte.

Die zweite Frage ist aber etwas weiter gehend, nämlich die Frage: Wer soll Verord­nungsermächtigungen erhalten? Soll das die Finanzmarktaufsichtsbehörde sein, oder soll es nicht aus verfassungsrechtlichen Überlegungen beim Bundesministerium für Fi­nanzen verbleiben? – Und es gab im Ausschuss nicht wenige Abgeordnete, die ge­meinsam mit mir die zweitere Linie vertreten haben.

Warum soll die Verordnungsermächtigung nicht an die Finanzmarktaufsicht übertragen werden? – Nun ja, ich sitze gemeinsam mit anderen Abgeordneten im Banken-Unter­suchungsausschuss, und da haben wir eine Reihe von Gründen erlebt, warum wir sehr skeptisch sind, der Finanzmarktaufsichtsbehörde vor einer allfälligen Reform diese Verordnungsermächtigung zu übertragen.

Wenngleich uns der Herr Bundesfinanzminister außer Dienst Grasser in diesem Aus­schuss noch erzählt hat, wie toll diese Finanzmarktaufsichtsbehörde funktioniert, ist mittlerweile jedem in diesem Ausschuss klar geworden, dass das nur mehr eine Schimäre ist und nichts mehr. Wir haben gesehen, dass wir es mit einer Finanzmarkt­aufsichtsbehörde zu tun haben, die sich instrumentalisieren lässt, wenn ein Mail von Bundesminister Grasser an diese Behörde ergeht. Wir haben erlebt, dass gezielte Ab­fragen der Großkreditevidenz gemacht werden, ohne dass die Bediensteten dort ent­sprechend auf die Datenschutzbestimmungen hingewiesen werden, Abfragen, um einer Partei, namentlich der SPÖ, im Wahlkampf Schaden zuzufügen.

Wir haben aber auch gesehen, dass im Zusammenhang mit dem Wertpapierdienstleis­ter AMIS kritische Berichte ignoriert werden, dass Meldungen im Zusammenhang mit Vorgängen dieses Wertpapierdienstleisters von der Finanzmarktaufsicht aus Luxem­burg ignoriert worden sind – mit dem Erfolg, dass dieser Finanzdienstleister in den Konkurs gegangen ist und 16 000 Geschädigte hinterlassen hat, davon 10 000 allein aus Österreich.

Wir haben aber auch gesehen, dass es bei dieser Finanzmarktaufsichtsbehörde Schnittstellenprobleme in der Zusammenarbeit mit der Oesterreichischen Nationalbank gibt. Das hat dazu geführt, dass etwa Vor-Ort-Prüfungen im Zusammenhang mit der BAWAG verschoben worden sind, dass anstelle dessen ein Managementgespräch stattgefunden hat und insbesondere dass Unterlagen über kritische Prüfberichte von den Teilnehmern dieses Managementgespräches einfach ignoriert und nicht gelesen worden sind. – Die Folgen bei der BAWAG sind uns allen hinlänglich bekannt.

Wir haben aber auch gesehen, dass wir es mit einer Finanzmarktaufsichtsbehörde zu tun haben, die es trotz mehrfacher Urgenz nicht der Mühe wert findet, dem Unter­suchungsausschuss die erforderlichen Unterlagen zur Untersuchung zur Verfügung zu stellen.

Einer solchen Behörde kann nicht guten Gewissens eine Verordnungsermächtigung übertragen werden. Ganz im Gegenteil: Es ist eine Reform dieser Behörde angesagt,


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