und danach müssen wir streben. Und ich denke, dass es diesbezüglich im Ausschuss auch Einigkeit gibt.
Eine letzte Bemerkung noch zur Erhöhung der Transparenz der Beteiligungsverhältnisse im Zusammenhang mit den letzten Vorgängen um die Übernahme von Böhler-Uddeholm: Eine Reduktion der Meldeschwelle von derzeit 5 Prozent auf 3 Prozent ist zur Verbesserung der Transparenz der Eigentümerstruktur der börsenotierten Unternehmen ein Gebot der Stunde. Die jüngsten Ereignisse, das möchte ich noch einmal betonen, und die Vermutung des Insiderhandels haben das sehr deutlich gezeigt. Übrigens: Die Untersuchungsergebnisse der Finanzmarktaufsicht betreffend diesen Insiderhandel oder diesen vermuteten Insiderhandel sind bis heute nicht bekannt geworden.
Ich schließe mich daher jenen im Ausschuss an, die dafür eingetreten sind, diese Schwelle von 5 auf 3 Prozent herabzusetzen – wir haben uns nicht durchsetzen können –, ich schließe mich aber auch der Stellungnahme der Übernahmekommission an, die eine Schwelle von 3 Prozent gefordert hat. Wir würden uns mit dieser Schwelle im Verein mit anderen Benchmark-Ländern in der Europäischen Union finden, die niedrigere Schwellen haben, etwa Großbritannien, Deutschland, Spanien 3 Prozent, auch Tschechien 3 Prozent; Italien und Portugal haben sogar Schwellen von 3 Prozent. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
10.35
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Zanger zu Wort. Wunschredezeit: 10 Minuten. – Bitte.
10.35
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Staatssekretär! Herr Minister! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf zum Sonderrechnungslegungsgesetz stellt im Wesentlichen die in Form gegossene Umsetzung einer Ausdehnung der EU-Transparenzrichtlinie dar, und zwar in doppelter Weise: Einerseits stellt sie die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen Staat und öffentlichen Unternehmungen sicher, indem sie für gewerbliche Tätigkeiten und öffentliche Dienstleistungen der betroffenen Unternehmen eine getrennte Buchführung vorsieht – betroffene Unternehmen sind etwa öffentliche Unternehmen oder Unternehmen, die mit besonderen oder ausschließlichen Rechten ausgestattet sind –, andererseits werden die Mitgliedstaaten durch diese Richtlinie verpflichtet, Jahresberichte an die EU vorzulegen.
Die neue Richtlinie – „neu“ ist deswegen vielleicht ein etwas unpassender Begriff, weil die Umsetzung dieser Richtlinie schon bis Ende Juli 2001 hätte erfolgen müssen; wieso man sich so lange Zeit gelassen hat, ist für mich nicht nachvollziehbar – dehnt die Transparenzanforderungen auch auf Unternehmen aus, die zum einen gemeinwirtschaftliche Leistungen erbringen und dafür einen finanziellen Ausgleich erhalten und zum anderen parallel einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen. Es soll sichergestellt werden, dass öffentliche Gelder auch wirklich nur für Leistungen im öffentlichen Interesse verwendet werden und keine wettbewerbsverzerrenden Quersubventionierungen erfolgen.
Wir Freiheitlichen sind immer zu höchstmöglicher
Transparenz in den verschiedensten Bereichen gestanden und immer für die
Chancengleichheit von Unternehmen gleicher Geschäftsbereiche eingetreten.
Außerdem hat der Steuerzahler ein Grundrecht darauf zu wissen, was mit
seinem Geld passiert. Aus diesem Grund begrüßen wir die Einführung
des SRLG, halten aber nochmals fest, dass eine Umsetzungsdauer von sechs Jahren
dafür für uns einfach unverständlich ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lutz Weinzinger: Sechs Jahre!)
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