Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 35

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Begründung:

Redaktionelle Richtigstellung.

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Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Diskussion haben wir auch auf europäischer Ebene. Ich glaube, wir sollten uns auch darüber verständigen, dass internationale Übereinkommen oder Regelungen auf der europäischen Ebene, die den Kampf gegen die Produktpiraterie verschärfen, sich in erster Linie auf kommerzielle Rechtsverletzer beziehen sollten und nicht auf Konsumenten, die gutgläubig derartige Produkte kaufen. – Danke. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

10.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Bitte.

 


10.26.14

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich möchte zu zwei Vorlagen, die heute hier zur Behandlung stehen, Stellung nehmen, nämlich einmal zum Sonder­rechnungslegungsgesetz sowie zum Börse- und Bankwesengesetz.

Der überwiegenden Zahl der vorliegenden Anträge werden wir zustimmen, insbeson­dere dem Sonderrechnungslegungsgesetz, und zwar deshalb, weil hier ein wesent­licher Fortschritt mit der Umsetzung der EU-Richtlinie in Richtung Erhöhung der Trans­parenz erreicht werden kann. – Das zum einen.

Zum anderen aber – und da möchte ich auf einen Erfolg der Grünen hinweisen, den wir im Ausschuss erzielen konnten – werden ja in diesem Sonderrechnungslegungsgesetz erstmals die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in einem Gesetz definiert. Hier ist es darum gegangen, zu verhindern, dass es zu präjudiziellen Wirkungen kommt, die unter Umständen niemand in dieser Form haben möchte. Es ist uns daher insbesondere dort gelungen, wo es um die Leistungen der Daseinsvorsorge geht, sicherzustellen, dass Leistungen der Daseinsvorsorge, die keine wirtschaftlichen Tätigkeiten darstellen, ausgenommen sind, und es konnte eben insbesondere klarge­stellt werden, dass dazu nicht gehört die gesetzliche Sozialversicherung, dass dazu aber auch nicht gehören die nationalen Bildungssysteme. Ich denke mir, das ist ein kla­rer Schritt, weil hier möglichen Privatisierungstendenzen ein Balken, ein Riegel vorge­schoben wird, die ja in diesem Zusammenhang immer wieder im Raum stehen. (Beifall bei den Grünen.)

Der zweite Punkt betrifft das Börse- und Bankwesengesetz. Auch hier geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, im Übrigen verspätet, wie auch die andere, die Sonder­rechnungslegungsrichtlinie wurde ja erst dann umgesetzt, als bereits eine Klage gegen Österreich im Raum stand. Auch hier geht es wieder um Verbesserungen der Transpa­renz einmal für die Aktionärinnen und Aktionäre, Anleiheninhaberinnen und Anleihen­inhaber, zum anderen aber auch um Regelungen über Beteiligungsmeldungen. Und diese sind ganz besonders wichtig und werden neu gefasst. Diese sind deshalb so wichtig, weil es eben in den letzten Tagen Ereignisse im Zusammenhang mit Böhler-Uddeholm und der Vermutung des Insiderhandels gegeben hat, die Anlass dafür ge­ben sollten, dass wir verstärkt darüber nachdenken.

 


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