Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 34

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Es freut mich besonders, dass es in dieser Frage der Produktpiraterie Einvernehmen zwischen allen Fraktionen hier im Hohen Hause gibt und dass die Brisanz der Produkt­piraterie erkannt wird.

Es gibt eine Vielzahl von Problemen – Kollege Stummvoll hat sie schon angespro­chen –, etwa die Fälschungen im Arzneimittelbereich, die insbesondere in Ländern der Dritten Welt zu größten Problemen, bereits zu Tausenden von Todesfällen geführt haben. Wir haben aber auch Probleme in Europa, das sollten wir nicht verschweigen, dass nämlich die Produktfälscher, die früher nur hochwertige Konsumgüter gefälscht haben, heutzutage alles fälschen. Es werden Kfz-Ersatzteile, Flugzeugersatzteile ge­fälscht, und man stelle sich vor: Bremsbacken, die in großer Anzahl in Deutschland verkauft wurden, waren gefälscht und hatten eine Lebensdauer von höchstens einem halben Jahr.

Das Risiko für Unternehmen, aber auch für die Konsumenten ist vielen nicht bekannt. Man geht auf Schnäppchenjagd, kauft im Internet ein und glaubt besonders günstig einkaufen zu können.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die europäischen Verbrau­cherorganisationen haben im letzten Jahr ausdrücklich vor dieser Entwicklung gewarnt und haben davor gewarnt, unbedarft im Internet derartige Einkäufe zu tätigen.

Das besondere Problem – und das verhehle ich nicht – liegt allerdings im Bereich Le­bensmittel und Arzneimittel. Im Lebensmittelbereich denke ich nur an Nahrungsergän­zungsmittel, die gefälscht sind und die eine Dopingrelevanz aufweisen. Wir hatten ja in den letzten Jahren einige Fälle, wo es bei österreichischen Sportlern dann einen positi­ven Dopingbefund gab. Und im Arzneimittelbereich stehen wir wirklich vor besonderen Herausforderungen.

Daher haben wir uns auch gemeinsam in unserem Regierungsübereinkommen im Ka­pitel Gesundheit, Unterkapitel Verbrauchergesundheit, auch geeinigt, dass die illegalen Vertriebswege, insbesondere was die Fälschungen von Arzneimitteln betrifft, gemein­sam in dieser Periode bekämpft werden können.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir, alle Fraktionen, haben uns auch darauf geeinigt, dass dieser Antrag, der heute zur Beschlussfassung vorliegt, abgeändert werden soll, nämlich dass der Finanzminister jährlich verbindlich diesen Produktpiraterie-Bericht vorzulegen hat.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Bruno Ross­mann, Lutz Weinzinger, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen

zum Initiativantrag der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Produktpirateriegesetz 2004 (i.d.F. BGBl. I Nr. 56/2004) geändert wird (37/A), in der Fassung des Ausschussberichtes (53 der Bei­lagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

In Ziffer 1, § 9 Abs. 3, wird die Wortfolge „Der Bundesminister für Finanzen wird er­sucht, dem Parlament“ durch die Wortfolge „Der Bundesminister für Finanzen hat dem Nationalrat“ ersetzt.

 


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