Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 45

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tümer der österreichischen Börse sind? – Es sind zur Hälfte die Banken, zur anderen Hälfte Firmen – Firmen, die besondere Erfolge aufweisen. Ich nenne nur stichwortartig: Wienerberger, Böhler, EVN, AUA-Beteiligung, UNIQA, OMV und andere; oder im Ban­kenbereich: Bank Austria, Erste Bank, Raiffeisen, BAWAG, ÖVAG und andere.

Meine Damen und Herren, wenn man sich ansieht, wie der ATX die Performance ge­steigert hat – innerhalb von fünf Jahren um 276,98 Prozent, also um knapp 277 Pro­zent! – und die Marktkapitalisierung der Wiener Börse gewaltig gestiegen ist – um knapp 360 Prozent innerhalb von fünf Jahren! –, dann muss man sagen: Es ist eine Erfolgsgeschichte sondergleichen! Die Neuemissionen in Aktien: 12 000 Millionen sind heute begeben – im Jahre 2002 waren es knapp 2 000 Millionen! – Also eine Erfolgs­geschichte sondergleichen! Und wir sollten darauf ein wenig stolz sein. Es wurden hier eben die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, gerade auch in der Wirtschafts­politik.

Meine Damen und Herren, der durchschnittliche Tagesumsatz – damit man ein biss­chen weiß, wovon wir reden, wenn wir über Börse reden – sind 624 Millionen €. Das ist also gewaltig, was hier gemacht wird! Der durchschnittliche Monatsumsatz inländischer Aktien sind 13,7 Milliarden €. – Also eine gewaltige Performance der Wiener Börse! Die Grundlage dafür ist die Top-Performance der österreichischen Unternehmen, die gera­de im Osten tätig sind, und hier hat sich die Osterweiterung hervorragend ausgewirkt. Wir sind Marktführer in verschiedensten Nischenbereichen, das Osteuropa-Engage­ment ist mehr als erfolgreich. Eine solide Dividendenpolitik, die Attraktivität des Mark­tes und – wir sollten das nicht vergessen – die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge fördern ebenfalls das Interesse am österreichischen Markt.

Es gibt daher eine gewaltige Zahl auch von ausländischen und internationalen Mitglie­dern an dieser Wiener Börse. Und gerade deshalb haben wir alles zu tun, damit dieses Vertrauen in die Börse, in die Anleger gestärkt werden kann. Diese Richtlinie trägt dazu bei, ist ein weiterer Beweis und ein Schwerpunkt, um diese Möglichkeiten zu stärken – denn das Aktiensparen ist in Österreich im internationalen Vergleich noch ein wenig rückständig, um das auch zu sagen. Daher sollten wir weiterhin versuchen, diese posi­tive, erfreuliche Aufwärtsentwicklung zu stärken, und daher stimmen wir dieser Ände­rung des Börsegesetzes und des Bankwesengesetzes sehr gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

10.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hagen­hofer zu Wort. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


10.56.55

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2000, konkret im Juli 2000, ist Öster­reich von der Europäischen Kommission sozusagen expliztit aufgefordert worden, die getrennte Rechnungslegung nach verschiedenen Leistungsbereichen öffentlicher Un­ternehmen vorzusehen, um eben, wie wir heute schon einige Male gehört haben, bei­hilfenrechtliche Quersubventionierungen verfolgen zu können. Das wurde damals be­auftragt bis Juli 2001. Österreich hat auch reagiert. Nur: Die Europäische Kommission hat die Reaktion Österreichs so nicht gelten lassen. Im November 2005 wurde eine weitere Anregung an Österreich gegeben, und zwar die Transparenzrichtlinie, eben nach Vorgaben der Kommission, bis Dezember 2006 umzusetzen. Und das heute vor­liegende Sonderrechnungslegungsgesetz regelt eben nach den Vorstellungen der Europäischen Kommission die finanziellen Beziehungen zwischen den Stellen der öffentlichen Hand und den Unternehmen, die von der öffentlichen Hand beauftragt wer-


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