sich darauf verständigt, in Bezug auf die offene und heikle Frage: Wie grenze ich sorgfältig die Vielzahl im Bereich der Daseinsvorsorge tätigen Organisationen vom erhöhten bürokratischen Aufwand getrennter Rechnungsführung ab?, eine einheitliche neue Definition in die Begründung zum § 4 aufzunehmen. Das ist im Zusammenwirken der Fraktionsführer gelungen.
Kollege Dolinschek, der den längeren Paragraphen verlesen musste, hat um Entschuldigung gebeten. Es gibt aber die Möglichkeit, dass das Hohe Haus seine Vorstellung der Interpretation, was unter die erweiterte Daseinsvorsorge fällt, in die Begründung zur Abänderung des Paragraphen aufnimmt.
Was den Bereich des Börse- und Bankwesengesetzes betrifft, weiß ich, dass in wesentlichen Teilen eine Einigkeit aller Fraktionen hergestellt wurde. Es ist aber die offene Frage in der Diskussion zwischen den Fraktionen, aber durchaus auch mit meinem Haus geblieben: Ist es sinnvoll, an der obersten Grenze der EU-Richtlinie zu sein, oder ist es sinnvoll, im Gleichklang mit anderen Ländern einen niedrigeren Schwellenwert zu nehmen?
Ich will an dieser Stelle nicht das verheimlichen, was ich auch im Ausschuss gesagt habe: Transparenz ist immer ein Schutz für die Kleinanleger. Eine gesunde Börse ist eine Börse, wo möglichst alle Marktteilnehmer den gleichen Informationszugang haben. Jede Asymmetrie im Informationszugang bedeutet, dass ein Marktteilnehmer zulasten eines anderen einen Informationsvorsprung zu Geld macht. Daher ist es sinnvoll, darüber nachzudenken, nicht nur die Richtlinien umzusetzen, sondern auch im Interesse des Börsenstandortes Wien entsprechende Maßnahmen zu setzen.
Ich verstehe umgekehrt aber auch, dass man bis zum heutigen Plenum nicht die notwendige Zeit hatte, eine volle Evaluierung zu machen, und darf nur die Unterstützung, so wie auch in der Fraktionsführersitzung des BMF, anbieten – ich weiß das auch von der Kollegin Berger vom BMJ –, dass wir alles an Daten, so schnell es geht, evaluierungsmäßig zur Verfügung stellen werden und dass wir, wenn dieses Hohe Haus im Rahmen einer Entschließung die Bundesregierung beziehungsweise die beiden Ministerien auffordert, die notwendigen Daten zu liefern, das im Zusammenwirken mit der Übernahmekommission, aber auch dem Kapitalmarktbeauftragten der Bundesregierung gemeinsam erstellen würden.
Unser Angebot steht, alle Daten rasch zu liefern, die
internationale Vergleichbarkeit darzustellen und auf dieser Grundlage dann eine
Entscheidung des Hohen Hauses möglich zu machen. Wenn wir für eine
diesbezügliche Arbeit – jetzt drehe ich mich schon um und
schaue zu den Kolleginnen und Kollegen des Ministeriums – zwei Monate
Zeit hätten, würden wir das hinbekommen. In diesem Sinne das Angebot,
es rasch zu erledigen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie
bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.23
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
11.23
Abgeordneter Dr. Ferdinand Maier (ÖVP): Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Ich möchte eigentlich die Diskussion, die im Finanzausschuss rund um die Frage der Finanzmarktaufsicht und deren Zukunft stattgefunden hat, ein bisschen ansprechen, weil ich glaube, dass die Debatte an sich recht sachlich geführt war, durchaus auch am Boden des Regierungsprogramms. Nachdem es ja auch einen Initiativantrag aller Parteien aus der letzten Periode gibt, glaube ich, sollte man im Sinne dieses Initiativantrages auch weiterdiskutieren.
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