Ich glaube, die ganze Entwicklung rund um den Banken-Untersuchungsausschuss, auch rund um die Diskussion, die aus dem Versicherungsbereich kommt, wo darauf hingewiesen wird, dass der Versuch, die Krankenversicherung ähnlich, was die Gewinnanteile anbelangt, zu behandeln wie die Lebensversicherung, vorsichtig zu sehen ist, aber auch die ganze Frage, die ständig im Raum steht, wie Kostenfaktor und Doppelgleisigkeit sollten doch diskutiert werden.
Aber ich glaube nicht, dass man jetzt hergehen und irgendeine Extremvariante und irgendwelche Anbindungen der Aufsicht an andere Häuser diskutieren sollte, sondern man sollte, so wie es auch im Regierungsprogramm steht, darüber nachdenken, wie wir eine weitere Effizienzsteigerung bei dieser Organisationsform vornehmen können, aber natürlich auch darüber, wie es mit den Verordnungsermächtigungen ausschaut und ob es hier nicht auch Kooperationen geben kann: Kooperationen zum Beispiel zwischen der Finanzmarktaufsicht und dem Finanzministerium oder der Finanzmarktaufsicht und dem Hauptausschuss. Es geht auch um die Frage, wo die Finanzmarktaufsicht bei einer Verordnung selbständig auftritt.
Ich glaube, dass wir im Zusammenhang mit dem Entwurf, der derzeit vorliegt, was die Änderung der Verordnung über die Anlage zum Prüfungsbericht anlangt, dahin gehend vorsichtig sein sollten, dass hier nicht Doppelgleisigkeiten neuerlich produziert werden oder zusätzlicher Kostenaufwand generiert wird.
So wissen wir ja, dass wir im Rahmen einer Novelle im Jahre 2005 nach dem Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs, was die Frage der Amtshaftung anbelangt, diesbezüglich eine Klarstellung getroffen haben, wo auch klargestellt wurde, dass es zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten kommen sollte. Es wäre jetzt an sich ein Rückschritt, wenn man bei dem vorliegenden, von mir angesprochenen Entwurf jetzt wieder in die andere Richtung gehen würde.
In diesem Sinne quasi ein Appell, die Diskussion dahin
gehend zu führen, dass man die Finanzmarktaufsicht in der Form, wie sie
jetzt ist, optimiert und effizienzsteigernd organisiert, und, was die Frage der
Verordnungsermächtigungen anbelangt, ein Kooperationsmodell zu
diskutieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
11.27
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schieder. Freiwillig gewählte Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.27
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die EU-Transparenzrichtlinie, die wir vorliegen haben und die wir heute umsetzen, zielt auch darauf ab, Quersubventionierung besser zu kontrollieren. Das ist meiner Meinung nach generell ein richtiges Ansinnen, nur muss man auch Acht geben, dass einem bei einem richtigen Ansinnen nicht das Herz übergeht und man zum Beispiel den Bereich der öffentlichen Dienstleistungen, der Daseinsvorsorge mit regelt und damit in Wirklichkeit mehr gefährdet, als man Gutes schaffen will.
Durch den Initiativantrag, der eben auch vorliegt, werden sowohl die betroffenen Unternehmungen genau definiert als auch der Bereich der Daseinsvorsorge ausgenommen. Hier geht es um wichtige Güter und Dienstleistungen wie Krankenhäuser, Gesundheitsdienstleistungen, die Sozialversicherung, die nationalen Bildungssysteme, die Tätigkeiten der nichtwirtschaftlichen Verbraucherschutzeinrichtungen, Parteien, Kirchen, wissenschaftliche Gesellschaften, Schutz- und Hilfseinrichtungen – allesamt Bereiche, die wichtige Dienste für die Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Und wir haben es jetzt nach einer langwierigen Diskussion, die generell auf europäischer Ebene seit Jahren
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