Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 68

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Jetzt werden Sie sagen: Ja, jetzt fängt der schon wieder damit an, mit der Erbschafts­steuer und so!, aber es stimmt: So, wie wir im Fall von Schweden für das Schließen von Steuer-Schlupflöchern sind, so sind wir im Fall der Erbschafts- und Schenkungs­steuer nicht für eine Abschaffung, sondern für eine Reform derselben. (Beifall bei den Grünen.)

Wir wollen nämlich nicht, dass nur einige wenige profitieren, sondern unserer Meinung nach sollten möglichst viele von einer gerechten, ja auch von einer ökologisch-sozialen Steuerreform profitieren. Ich fordere daher diese Bundesregierung einmal mehr auf, die Erbschafts- und Schenkungssteuer nicht abzuschaffen, sondern sie zu reformieren: diejenigen zu besteuern, die über die großen Vermögen verfügen – das heißt, die so genannten Millionen-Erben, die Flicks, die Bartensteins und wie sie alle heißen mö­gen –, und die kleinen Häuselbauer durch großzügige Freibeträge auszuschließen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

12.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter The­messl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.16.21

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir werden drei Abänderungsanträge zur Ver­meidung von Doppelbesteuerung beschließen – das ist vollkommen richtig so. Auch wir Freiheitlichen sind gegen Doppelbesteuerungen und werden in allen diesen Punk­ten zustimmen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jedoch hier vor dem Hohen Haus einmal generell darüber diskutieren: Wie kommt es zu solchen Abänderungen? Im Regelfall wird es ja so sein, dass Beamte, Sachverständige, Spezialisten im Hause – oder in die­sem Falle im Bundesministerium für Finanzen – sitzen, die feststellen, dass Unzuläng­lichkeiten vorhanden sind, dass gewisse Dinge in diesen Abkommen nicht mehr zeitge­mäß sind, und dann wird ein Entwurf vorgelegt. Dieser Entwurf liegt dann jedem Abge­ordneten vor, auch den Mitgliedern im Finanzausschuss, und zu jedem Entwurf gibt es eine Begründung.

Es hat ja auch einen speziellen Grund, warum ich das heute hier im Hohen Haus brin­ge: Ich erinnere daran, dass wir vor zirka einem Jahr eine Abänderung eines Doppel­besteuerungsabkommens mit der Schweiz beschlossen haben, und da wurde in der Begründung Folgendes festgehalten: Erstens das Problem – klar und stichhaltig –: Das österreichisch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen hat sich als revisions­bedürftig erwiesen. – Okay, es muss also etwas getan werden. Ziel: Verhinderung von Steueraufkommens-Verschiebungen von Österreich in die Schweiz. Alternativen: Risi­ko eines Aufkommensverlustes von bis zu 40 Millionen € im Jahr. Finanzielle Auswir­kungen: Kurzfristig könnten Aufkommensverluste in der Größenordnung von 10 Millio­nen € eintreten, die aber der Abwehr wesentlich größerer Aufkommensverluste von bis zu 40 Millionen € dienen.

Soweit die Begründung, auf die sich eigentlich alle Mitglieder in den Ausschüssen ver­lassen oder verlassen können sollten, damit dann auch ein dementsprechender Be­schluss gefasst wird.

So, und ich habe bereits im Ausschuss – Herr Staatssekretär, Sie wissen das – darauf hingewiesen: Tatsächlich herausgekommen ist nach einem Jahr seit dem Inkrafttreten dieses Doppelbesteuerungsabkommens, dass der österreichische Staat einen Einkom­mensverlust von über 30 Millionen € hatte, weil dieses Abänderungsabkommen so, in dieser Art und Weise, wie es hier vorlag, hier im Hohen Haus beschlossen wurde.

 


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