rung europaweit zu vereinheitlichen, um hier zumindest eine Mindestgrenze zu haben, von der aus die Unternehmensbesteuerung berechnet wird, um hier unfairen, schädlichen Steuerwettbewerb zu verhindern.
Und: Wäre es nicht auch sinnvoll, eine einheitliche Mindest-Untergrenze einzuführen, um hier auch einen Deckel nach unten einzuführen? – Ich denke, das wäre schon sinnvoll und würde auch den unfairen Steuerwettbewerb einschränken und die Standortfrage weniger auf die Steuervorteils-Frage lenken als vielmehr wieder auf die Qualitätsfrage. Und es würde auch einen zumindest kleinen Schritt in Richtung mehr Effizienz bedeuten, denn es entspricht auch nicht wirklich der Effizienz und dem Bürokratieabbau in diesem Bereich, die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten – jeder Mitgliedstaat mit jedem Mitgliedstaat – extra zu verhandeln. (Beifall bei der SPÖ.)
12.11
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
12.12
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zur Debatte stehen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Lettland, Slowenien und Schweden. Vorweg: Wir werden allen drei Vorlagen zustimmen, aber einige Bemerkungen möchte ich trotzdem dazu machen.
Offensichtlich war es bis jetzt möglich, dass es sowohl in Österreich als auch in Schweden in bestimmten Fällen zu einer doppelten Nicht-Besteuerung von an sich zu versteuernden Tatbeständen kommen konnte – und das, denke ich mir, kann es ja nicht sein, denn Doppelbesteuerungsabkommen – so genannte DBAs, wie man ja zu sagen pflegt – sollten meiner Ansicht nach nicht zum Ziel haben, dass dann in beiden Staaten überhaupt keine Steuer mehr bezahlt werden muss, sondern das Ziel muss doch vielmehr darin bestehen, dass in einem Staat Steuer gezahlt wird und als Ausgleich dafür im anderen Staat eben keine Steuerschuld mehr besteht. Das heißt, wir sind natürlich gegen das doppelte Bezahlen von Steuern für ein- und denselben Tatbestand, aber wir sind natürlich auch gegen das doppelte Nicht-Besteuern. (Abg. Öllinger: Das wäre das Grasser-Prinzip zum Quadrat!) Ja, das wäre ein ganz neues Prinzip, dem man hier zum Durchbruch verhelfen würde, das ist ganz richtig so, ja.
Das bringt mich vielleicht auch auf ein ganz anderes Thema – oder vielleicht ist dieses Thema so ganz anders nicht: Die derzeitige Regierung ist ja sehr großzügig in ihren Ankündigungen zur Abschaffung von Steuern – Stichwort: Erbschafts- und Schenkungssteuer. Vielleicht hat dieses Steuer-Schlupfloch mit Schweden, nämlich im DBA, auch einigen wenigen in Österreich sehr wohl genutzt. Findige Steuerberater werden dieses Steuer-Schlupfloch sicher schon lange vor der Verwaltung – das ist ja der Regelfall, dass die Steuerberater immer etwas findiger sind als die Verwaltung selbst – entdeckt und genutzt haben.
Wir aber – das heißt, die restlichen 99 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher, würde ich einmal sagen – haben davon nicht profitiert. Vielmehr kam es durch diese Nicht-Besteuerung wieder zu einem Steuerausfall, den wir, aufaddiert mit allen anderen Maßnahmen in den letzten Jahren – Stichwort beispielsweise Gruppenbesteuerung –, sehr wohl zu spüren bekommen haben in Form eines rigiden Sparkurses in den vergangenen Jahren, der sich etwa in überfüllten Schulklassen, in höheren Selbstbehalten, im Zustand der Universitäten und dergleichen mehr manifestiert.
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