Doppelbesteuerung auf
dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (57 d.B.)
7. Punkt
Bericht des
Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (27 d.B.): Protokoll zur
Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem
Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (58 d.B.)
8. Punkt
Bericht des
Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (28 d.B.): Protokoll
zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien zur
Abänderung des am 1. Oktober 1997 in Ljubljana unterzeichneten
Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern
vom Einkommen und vom Vermögen (59 d.B.)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Damit gelangen wir zur ersten Wortmeldung, die von Herrn Abgeordnetem Mag. Schieder vorliegt. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
12.09
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es geht hier, wie gesagt, um drei Doppelbesteuerungsabkommen. Das eine zwischen Österreich und Lettland hat insofern Bedeutung, weil es bisher keines gab und es die Nachfolge eines Doppelbesteuerungsabkommens für das Gebiet Lettland im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Sowjetunion antritt, die doch schon einige Zeit untergegangen ist.
Ein weiteres betrifft Slowenien, wo es um eine Adaptierung bezüglich Lizenzgebühren und teilweise auch bezüglich Zinserträgen geht, und bei Schweden geht es in Wahrheit nicht um ein Doppelbesteuerungsabkommen, sondern um eine Änderung, die verhindert, dass eine Doppelnichtbesteuerung erfolgt, die bisher aufgrund der Gesetzes- und Abkommenslage möglich war, nämlich hinsichtlich des Wertzuwachses bei Gesellschaftsveräußerungen, wenn man gleichzeitig den Wohnsitz nicht mehr in Schweden, sondern in Österreich gehabt hat, also quasi die Reparatur eines Doppelnichtbesteuerungsabkommens.
Alle drei sind wichtige und richtige Beschlüsse, und daher möchte ich auch kurz auf eine weiterführende Frage eingehen, nämlich: Dieses System der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Staaten ist doch ein sehr langwieriges und ein sehr bürokratisches, wie wir sehen, und ist immer wieder auch zu adaptieren und vor allem bilateral zwischen den Staaten zu verhandeln und zu beschließen. Daher ist es notwendig, dass wir auch ein paar Gedanken auf die Harmonisierung des Steuerwesens innerhalb Europas verwenden.
Dabei geht es nicht nur um die Verhinderung von Doppelbesteuerung, sondern es geht in diesem Zusammenhang vor allem auch um die Unterbindung von schädlichem, unfairem Steuerwettbewerb. Aus dieser Sicht ist es wohl notwendig, die Harmonisierung des Steuerwesens europaweit zu diskutieren und sich die Frage zu stellen, ob es zum Beispiel nicht sinnvoller wäre, die Bemessungsgrundlagen für Unternehmensbesteue-
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