Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 81

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er darüber nachdenkt, was man für einen Wirtschaftszweig zu tun hat. – Und mehr steht in diesem Antrag, bitte, nicht drinnen!

Natürlich unterstützen wir das, aber es ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass ein Minister über Strategien nachdenkt, die zu schaffen sind, damit man diesen Ganzjah­restourismus überhaupt umsetzen kann.

Was wir uns erwarten würden, Herr Minister, sind konkrete Daten und Informationen zu diesen im Antrag aufgezählten Punkten. Natürlich ist das österreichische Kulturgut als hervorragende Ressource für den Tourismus besser zu nutzen, aber – jetzt kommt das große Aber –: Das Bundesdenkmalamt verfügt zum Beispiel über bescheidenste fi­nanzielle Mittel, um alte Bauernhöfe, die wirklich für die Tradition und für die Kultur im Tourismus stehen, zu erhalten. Da müssen wir eben auch einmal in Wien Geld in die Hand nehmen, um die finanziellen Voraussetzungen zum Schutz der Kulturgüter zu schaffen.

Ich bin auch der Meinung, dass es für die mittelfristige Entwicklung des Tourismus absolut notwendig ist, dass Tirol als Tirol erkannt wird. Und Tirol kann zum Beispiel nur dann als Tirol erkannt werden, wenn auch alte Bauernhöfe, alte Häuser bis hin zu den Schutzhütten erhalten bleiben. Da wird man eben Geld in die Hand nehmen müssen, damit man auch dafür die Voraussetzungen schaffen kann.

Sie sagen in diesem Antrag auf der einen Seite, wir müssen die Infrastruktur weiter ausbauen. Auf der anderen Seite bekomme ich einen Bescheid einer Gewerbebehörde in die Hand, in dem man es einer Betreiberin einer Schutzhütte mit geradezu astrono­misch hohen und unbegreiflichen Auflagen erschwert, überhaupt für den Tourismus wirtschaften zu können. Ich verweise hier auf den Widerspruch in diesem Antrag: Auf der einen Seite wird gesagt, wir müssen Voraussetzungen für die Infrastruktur schaf­fen, auf der anderen Seite, Herr Minister, erschwert man genau diese Aktivität.

Darf ich Ihnen nur einige interessante Punkte aus diesem aktuellen Bescheid zur Kenntnis bringen? – Eine Schutzhütte ist gemäß Gewerbeordnung ein Betrieb, der in einer schlecht erschlossenen Gegend gelegen ist und für die Bedürfnisse der Bergstei­ger und Bergwanderer abgestellt ist, auch ein Betrieb, der an sich über Jahre traditio­nell gewachsen ist, der überwiegend nur im Sommer und – je nach Wetterlage – eben nur in einer sehr bescheidenen Zeitspanne betrieben werden kann, wo natürlich auch nicht die entsprechenden finanziellen Mittel vorhanden sind, um solche absurden be­hördlichen Vorschriften umzusetzen.

Jetzt bekommt solch eine Betreiberin einer Schutzhütte von einer Gewerbebehörde einen Bescheid, in dem zum Beispiel geregelt wird, wie die Stufen einer Stiege be­schaffen sein müssen. Im Bescheid steht, dass die Tritthöhe – bitte, bei einer Schutz­hütte! – maximal 18 Zentimeter und die Tritttiefe mindestens 26 Zentimeter betragen müssen. – Also, das ist für mich eine absurde Sache!

In diesem Bescheid steht zum Beispiel auch, dass in der Küche handberührungsfreie Armaturen vorhanden sein müssen. – In einer Schutzhütte!

Oder es steht in diesem Bescheid, dass man für eine einzige Mitarbeiterin, die be­schäftigt wird, ein separates WC bauen muss, weil es anscheinend gewerberechtlich nicht möglich ist, dass die einzige Mitarbeiterin genau auf das WC geht, auf das auch die Chefin geht. Die Chefin darf nämlich gemäß Gewerberecht auf dasselbe WC ge­hen, auf das die Gäste gehen, die Mitarbeiterin darf das nicht. Deswegen wird dieser Betreiberin ein weiteres WC vorgeschrieben. – Das sind meiner Meinung nach wirklich absurde Sachen, die es zu beseitigen gilt.

Deswegen sage ich noch einmal: Natürlich unterstützen wir diesen Antrag, aber wir haben nichts davon – und vor allem die Tourismusbetriebe haben nichts davon –,


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