Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 101

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Daher gelangen wir zur Debatte.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger mit einer Redezeit­beschränkung von 8 Minuten. – Frau Abgeordnete, Sie sind am Wort.

 


14.17.45

Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wieder einmal das Kinderbetreuungsgeld. Das, was man inzwischen nach mehreren Jahren dieses Modells sagen kann, ist: Es ist eindeutig in zumindest drei zentralen Punkten gescheitert. Es ist dort gescheitert, wo Frauen – denn die sind es, die nach wie vor die große Mehrheit jener stellen, die das Kinderbetreuungsgeld beziehen – danach einen Wiedereinstieg auf den Arbeitsmarkt finden sollen.

Wir wissen aus zahlreichen Untersuchungen – daran konnte noch nicht einmal die alte Regierung vorbei –, dass der Wiedereinstieg für die Frauen deutlich schwieriger gewor­den ist, wenn sie zweieinhalb Jahre lang Kinderbetreuungsgeld bezogen hatten. Und die Tendenz geht dahin, sie auch ein bisschen länger noch vom Arbeitsplatz draußen zu halten.

Wir wissen, es ist in einem zweiten Punkt gescheitert, nämlich darin, mehr Partner­schaftlichkeit zwischen den Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder gerade in den jüngs­ten Jahren zu erreichen. Es gibt eine statistisch kaum relevante Steigerung bei der Quote der betreuenden Väter, der Kindergeld beziehenden Väter, die nicht zuletzt dar­auf zurückzuführen ist, dass insbesondere in den Branchen, wo größere Flexibilität beim Hin- und Herschieben des Einkommens besteht, nämlich bei Selbstständigen oder in der Bauernschaft, überproportional viele Väter – der Statistik nach zumindest – Kinderbetreuungsaufgaben übernehmen, jedenfalls aber Kinderbetreuungsgeld bezie­hen. Tatsächliche nennenswerte Effekte hin zu mehr Partnerschaftlichkeit in der Kin­derbetreuung sind nicht gelungen – ganz im Gegenteil, würde ich meinen.

Drittens – das hat gerade in den letzten Tagen für einigen Gesprächsstoff gesorgt –: In der Vollziehbarkeit der Bestimmungen rund um das Kinderbetreuungsgeld ist ein fulmi­nanter Flop gelungen. Ein derartiges bürokratisches Chaos mit einer einzigen gesetz­lichen Maßnahme zu erzielen, ist eine gewisse „Leistung“ der schwarz-blau-orangen Regierung, die ich nicht wiederholt sehen möchte. (Beifall bei den Grünen.)

Etwas so Simples so kompliziert auszugestalten und dann im Vollzug noch ein solches Chaos anzurichten, zeigt ja, dass das ganze Modell in Wirklichkeit realitätsfremd und fast schon lebensfeindlich ist. Ich nenne nur das Beispiel der Zuverdienstgrenze. Wer kann schon auf den Cent genau jeweils wirklich sagen, was das Einkommen sein wird und ob man dann gerade unter oder über der Zuverdienstgrenze sein wird? Vor allem aber: Warum soll eine gut qualifizierte Akademikerin, die ein gutes Einkommen hat, ne­ben einem Kinderbetreuungsbezug weniger arbeiten dürfen als eine weniger gut aus­gebildete Angestellte, die irgendwo tätig ist? Die Zuverdienstgrenzen gelten für beide gleich. Ich fände es wesentlich fairer, diese Zuverdienstgrenze in der derzeitigen Form völlig zu streichen und stattdessen darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoller wäre, das mit Arbeitszeitreduktionen zu verknüpfen, wenn man denn überhaupt bei diesem Modell bleiben will – und dazu werde ich schon noch kommen.

Was wir jetzt vorliegen haben, ist ein Entschließungsantrag, der ja eine gewisse heitere Note hat. Ich meine, was soll ich mir denken davon, wenn die Regierungsparteien im Parlament die Regierung qua Entschließungsantrag dazu auffordern müssen, das, was im Regierungsprogramm vereinbart wurde, auch wirklich umzusetzen? – Machen Sie das jetzt mit allem, was im Regierungsprogramm steht? – Nehme ich nicht an. Bei den Eurofightern ist mir noch keine solche Entschließung untergekommen.

 


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