Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 104

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Ich glaube, dass das ein guter Schritt ist – auch in Richtung Wiedereinstieg! Man muss wissen, dass uns ja immer wieder gesagt worden ist, das Kinderbetreuungsgeld sei ein Weg zurück zum Herd. Nein, uns ist es wichtig, Familienarbeit zu honorieren, aber auch zu schauen, dass Frauen, die durch die Bank hoch qualifiziert und gut ausge­bildet sind, auch ihren Weg der Berufstätigkeit gehen können.

Uns ist auch der Zuschlag zur Familienbeihilfe für das dritte Kind wichtig und natürlich auch die Informationen: Wie kann ich diese Bestimmungen arbeitsrechtlich annehmen? Wie kann ich in dieser Richtung auch vorgehen?

Einen Satz zur Kinderbetreuung: Da möchte ich sagen, ja, es ist zum Teil Länder­sache. Ich möchte nur auf den volkswirtschaftlichen Nutzen der Kinderbetreuungsein­richtungen hinweisen, der beeindruckend ist. Ich nenne Zahlen, auch aus Wien.

Da gibt es eine Studie der Wiener Wirtschaftsuniversität, die besagt, dass pro investier­tem Euro 1,3 € beziehungsweise 2 € zurückfließen. Das ist einmal etwas Positives in Wien, denn hinsichtlich der Kosten bei der Kinderbetreuung ist ja Wien nicht positiv, aber es werden immerhin 11 300 Vollzeitarbeitsplätze dadurch – das nur als Beispiel – in Wien geschaffen. Also wenn man das auf eine kleine Gemeinde umlegt, ist das gut zu wissen.

Noch ein paar Sätze zum Dauerthema der letzten Zeit, zur Zuverdienstgrenze und zum Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld: Die Zuverdienstgrenze wird angehoben auf 16 200 €. Es gibt eine 15-prozentige Toleranzgrenze. 2007 wird die Rechtslage einge­fordert. Und mit Inkraftreten des novellierten Kinderbetreuungsgeldes – hoffentlich mit 1.1.2008 – sollte alles klar, verständlich und nachvollziehbar für die Kinderbetreuungs­geldbezieher sein.

Gegen eine gänzliche Aufhebung der Zuverdienstgrenze sind wir, bin ich auch. Wir sind uns innerhalb der Regierungspartei einig in der Hinsicht, dass eine ersatzlose Ab­schaffung der Zuverdienstgrenze ohne zusätzlichen familienpolitischen Effekt wäre und dass sie nicht zum Wohle des Kindes im Kleinstkindalter wäre. Dies bestätigt übrigens auch die Arbeiterkammer in einer ihrer Aussendungen.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, dass eine Arbeitszeitreduzierung letztendlich nicht nachvollziehbar und kontrollierbar ist. Ich denke, dass Frau Ministerin Kdolsky in dieser Richtung gute Arbeit leistet, offen ist, auch im Hinblick auf das, was die Mütter und die Väter benötigen.

Zusammenfassend: Wir wollen unsere Familienpolitik weiterhin sozial ausgewogen, einfach handhabbar, kindgerecht und familienfreundlich gestalten! (Bravorufe und Bei­fall bei der ÖVP.)

14.31


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. Sie wünscht, 8 Minuten zu sprechen. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


14.32.07

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen Ministerinnen! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was war die Intention des Kinderbetreuungsgeldes, das ja ganz stark eine freiheitliche Ent­wicklung war? – Es sollte die Betreuung der kleinsten und der kleinen Kinder sicher­stellen, und zwar, ohne dass es Vorschriften über die Art der Betreuung gibt. Es sollte sowohl die außerhäusliche Betreuung als auch die Betreuung in der Familie davon erfasst sein.

 


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