Das ist es, was wir unter Wahlfreiheit verstehen, denn es ist ganz klar: Wenn man ausschließlich in Kinderbetreuungseinrichtungen investiert, dann muss man es sich leisten können, einen Teil des Einkommens nicht zu lukrieren und zu Hause zu bleiben. Das ist also keine gleichmäßige Förderung, und es ist eben dann die Wahlfreiheit nicht gegeben, weil ja der ökonomische Druck bei vielen Familien, wie wir wissen, dahin geht, dass zwei Einkommen unbedingt nötig sind.
Dieses Kinderbetreuungsgeld hat es sich zum Zweiten zum Ziel gesetzt, die Wahlfreiheit zu gewähren. Es hat überdies eine jahrzehntelange Benachteiligung jener Frauen beendet, die vor der Geburt ihres Kindes nicht berufstätig waren, wie wir uns erinnern. Denn: Das Karenzgeld war ja nur für jene gedacht, die vorher Erwerbszeiten erworben haben. Das Kinderbetreuungsgeld wurde aber unabhängig von vorhergehender Berufstätigkeit an alle Mütter vergeben – und das ist auch gerecht so!
Was soll nun passieren? – Nun soll – und das ist erstaunlich, weil die ÖVP das bislang nicht so gesehen hat, sondern das Kinderbetreuungsgeld auch immer wieder als Meilenstein gelobt hat; übrigens, wir wollen diesen Weg auch so weitergehen! – das Kinderbetreuungsgeld flexibilisiert werden. Das halten wir von der FPÖ für nicht richtig. Wir wollen den Weg, der begonnen worden ist, weitergehen.
Wir können uns durchaus vorstellen – und das war auch immer ein freiheitliches Ziel –, die Wahlfreiheit zu vervollständigen, indem man die Zuverdienstgrenze einfach weglässt. Die Leute können das selbst entscheiden, man muss das nicht kontrollieren. Jeder weiß, was er seinem Kind zumuten möchte und kann, und jeder weiß, wie weit das seine eigene Karriere betrifft.
Sagen wir es einmal ganz ehrlich: Es geht ja nicht immer um Karriere, sondern es geht sehr oft um eine ganz einfache und wenig attraktive Berufstätigkeit. Im Einzelhandel zum Beispiel kann nicht immer von einer Karriere die Rede sein.
Also es soll jeder selbst entscheiden, wenn es darum geht: Bleibe ich zu Hause oder gehe ich sofort in den Beruf zurück? Wir sind erstens der Meinung, dass die Familien das selbst entscheiden können müssen. Und zweitens meinen wir: Wenn es eine Weiterentwicklung geben soll, dann wohl in die Richtung, dass man zuerst einmal die Lücke bis zur Kindergartenreife, nämlich bis zum dritten Lebensjahr des Kindes, schließt und dann auch in die Richtung denkt, wie man die Zeit zwischen der Kindergartenreife und dem Schuleintritt gestalten kann.
Die Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes war überwältigend – das hat man auch sehen können –, und das war Ihnen, meine sehr verehrten Damen von der SPÖ und von den Grünen, ja immer ein Dorn im Auge. Sie wollten das so nicht sehen! Sie wollen einfach nicht anerkennen, weil eben nicht sein kann, was nicht sein darf, dass es – horribile dictu: Es waren natürlich vor allem die Mütter! – so und so viele Familien und so und so viele Mütter gibt, die sagen: Das nehme ich gerne in Anspruch! Ich widme mich gerne meinem Kind in seinen ersten Lebensjahren vollkommen!
Sie haben dann die übliche Diskussion geführt und gesagt, das sei ein Mittel, die Frauen zurück an den Herd zu locken. Ich beanspruche und stelle fest: Frauen sind nicht so dumm, sich locken zu lassen, sie entscheiden sich! Sie entscheiden sich oft mit gutem Grund, werden nicht gelockt!
Und dann kam auch das Wort – ich glaube, man kann es gar nicht so ernst nehmen, wie man es vielleicht nehmen müsste; ich glaube, es ist nur eine Unbedächtigkeit – von der „Babyfalle“, und da stelle ich für uns Freiheitliche ganz klar: Ein Kind ist nicht lediglich ein Erwerbshindernis, es stellt sich nicht nur die Frage: Wie schnell kann ich das Kind in andere Hände geben, damit ich meinen Beruf fortsetzen kann und meine Karriere weiterverfolgen kann? – wenn es denn so ist!; wie viele Männer übrigens machen
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