Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 107

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Aber es schreibt eine Studie der Arbeiterkammer, also ein völlig unverdächtiges Pa­pier, das Beschäftigungsvolumen der untersuchten Gruppen – nämlich Karenzgeld und Kindergeld – zeigt gegen Ende des 39-monatigen Beobachtungszeitraums deutliche Tendenzen der Annäherung, wird doch letztlich von allen Gruppen im Monat 39 ein Niveau um die 50 bis 53 Prozent erreicht.

Es stimmt also nicht, was Sie sagen! Nach dem gegebenen Zeitraum ist die Wieder­einsteigerInnenquote beim Karenzgeld-Modell und beim Kinderbetreuungsgeld fast gleich.

Zusammenfassend: Wir von der FPÖ meinen: Das Kinderbetreuungsgeld war eine gute Investition, eine gute Einrichtung, es war klug durchdacht, wir sollten es nicht flexi­bilisieren und dadurch eigentlich zurücknehmen, wir sollten vielmehr versuchen, auf diesem Wege fortzuscheiten, es nämlich in der Höhe der Auszahlung und in der Länge der Bezugsberechtigungsdauer ausweiten und auf die Zuverdienstgrenze verzichten. (Beifall bei der FPÖ.)

14.40


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Sie möchte gerne 6 Minuten sprechen. – Bitte, Frau Abge­ordnete.

 


14.40.51

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Für mich ist es schon eine wirklich sehr große Erleichterung, dass derartige Töne, wie wir sie jetzt von Kollegin Rosenkranz zur Kinderbetreuung hören mussten, nicht mehr maß­geblich sind für die Linie der neuen Bundesregierung, sondern dass man sich hier neue Ziele setzt, auch was die Kinderbetreuung betrifft. (Beifall bei der SPÖ.)

Zwischen den beiden Regierungsparteien besteht Konsens, eine gemeinsame Kraftan­strengung zur Erreichung des Barcelona-Ziels zu unternehmen. Wir sind uns einig in dem Vorhaben, in den nächsten Jahren das Angebot der Kinderbetreuungseinrichtun­gen auszubauen. Da gibt es im Europa-Vergleich tatsächlich einen großen Nachhol­bedarf. Denn: Das vorhin zitierte Barcelona-Ziel sagt nichts anderes, als dass bei den unter 3-Jährigen 33 Prozent das Angebot zu einer außerhäuslichen Kinderbetreuung haben sollen, und wir haben in Österreich erst für 12 Prozent dieser Kinder ein der­artiges Angebot. Dänemark, Schweden, die Slowakei und Norwegen liegen da schon über 40 Prozent.

Ich möchte auch der Ansicht, dass das zum Schaden der Kinder wäre, sehr heftig wi­dersprechen. Auch da bin ich froh, dass wir diesbezüglich neue Töne seitens der Bun­desregierung hören und dass wir die Kinderbetreuungseinrichtungen als sehr wichtige, auch schon erste Bildungseinrichtungen, ansehen, auf die unsere Kinder ein Recht haben. (Abg. Dr. Graf: Das hat man in der DDR auch immer gehört!) Und deswegen werden wir sie ausbauen, verbessern und vermehrt anbieten.

Aber jetzt zum Kinderbetreuungsgeld. – Ja, Frau Kollegin Weinzinger, wir haben in den letzten Jahren oftmals Debatten zum Kinderbetreuungsgeld geführt – ich erinnere mich auch noch gut daran –, und wir haben in den letzten Jahren immer wieder hören müs­sen: Kein Reformbedarf; erst die Evaluierung auf den Tisch, und dann erst reden wir über Notwendigkeiten!

Wenn wir jetzt in den Zeitungen lesen, was bei der Evaluierung herausgekommen ist, dann verstehen wir auch, warum die Frau Ex-Bundesministerin Haubner diese Evaluie­rung so lange unter Verschluss gehalten hat. Das war nämlich deshalb so, weil die Er­gebnisse dieser eigenen Evaluierung sehr, sehr großen Reform- und Handlungsbedarf beim Kindergeld nachgewiesen haben. Eigentlich weisen diese Evaluierungsergeb-


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