Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 108

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nisse nach, dass bei fast jedem der selbst gesteckten Ziele eine Zielverfehlung erreicht wurde, also das Kindergeld keine große Erfolgsgeschichte ist.

Natürlich weigert sich niemand, das Geld in Anspruch zu nehmen, aber es gibt großen Reformbedarf, zum Beispiel – und da bin ich beim aktuellen Thema angelangt – bei der Zuverdienstgrenze; die diskutieren wir auch schon seit vielen Jahren.

Es ist keine Überraschung, dass in den letzten Jahren da ein Chaos produziert wurde, die Überraschung ist nur die, mit welcher Vorsätzlichkeit dieses Chaos produziert wurde. Wir hatten in den letzten Jahren immer wieder Diskussionen, dass die Betroffe­nen endlich Rechtssicherheit brauchen und dass da nicht ein Willkürakt des Bundes­ministers und der nachfolgenden Bundesministerin ausreichen kann, aber es ist nichts passiert.

Was die Überraschung ist, ist der Umstand, dass das tatsächlich auf einer ganz forma­len Weisung des ehemaligen Herrn Bundesministers Haupt passiert ist, und die will ich Ihnen jetzt zur Kenntnis bringen. In dieser weist der ehemalige Bundesminister Haupt tatsächlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des damaligen Sozialministeriums an, dass Erhebungsschritte zur Überprüfung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreu­ungsgeld und eventuelle Rückforderungsveranlassungen einzustellen sind.

Weiters sind nach der Weisung des ehemaligen Ministers Haupt keine weiteren Schritte zur Ermittlung und Überschreitung der Einkommensgrenze beim Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld vorzunehmen.

Ich denke, dass da nicht zu Unrecht viele maßgebliche Juristen des Landes sogar von Amtsmissbrauch sprechen. Und die Überraschung, dass das in dem Ausmaß passiert ist, ist groß.

Das Chaos müssen wir jetzt in der nächsten Zeit in den Griff bekommen. Wir brauchen eine faire Lösung, die diejenigen nicht bestraft, die sich an das Gesetz gehalten haben. Wir brauchen eine gesetzeskonforme Lösung, die auch Rechtssicherheit für die Betrof­fenen schafft. Wir müssen uns an das Gesetz halten, ganz gleich, ob uns die Regelung gefällt oder nicht. Wir werden sie zwar ändern und weiterentwickeln, aber für die abgelaufene Zeit hat dieses Gesetz gegolten, ganz gleich, ob es uns gefällt oder nicht.

Das heißt, wir müssen eine faire Einschleifregelung überlegen und suchen für diejeni­gen, die mit ihrem Zuverdienst knapp über der Grenze liegen. Das Allererste muss sein: Wir brauchen einmal die Zahlen auf dem Tisch, wir müssen wissen, wie viele Leute es sind und um wie viel sie wirklich mit dem Zuverdienst über der Grenze liegen. Wir müssen dann für diejenigen, die, weil sie unerwartet zum Beispiel mehr Überstun­den oder Ähnliches machen mussten, leicht über der Grenze liegen und offensichtlich nicht vorsätzlich einfach zu viel verdient haben und zusätzlich Kindergeld kassiert haben, eine sozial verträgliche Lösung finden, denn für Familien mit einem kleinen Ein­kommen ist das jetzt, noch dazu Jahre später, eine Unsumme Geldes, eine furchtbare finanzielle Belastung, die sie jetzt unerwartet auf sich nehmen müssten.

Wir brauchen natürlich längerfristig weiter gehende Lösungen, aber die Anhebung der Zuverdienstgrenze und eine Lösung, die dieses Chaos beseitigt, werden einmal die ersten wichtigen Schritte sein.

Die Flexibilisierung des Kindergeldes ist ein nächster wichtiger Schritt. Wir werden heute gegen den Antrag der grünen Fraktion stimmen, weil in diesem Antrag viel weiter gehende Maßnahmen beantragt werden, mit denen ich zum Teil übereinstimme, ande­re allerdings wesentlich differenzierter sehe. Aber ich denke, dass wir jetzt einmal die­sen ersten Flexibilisierungsschritt setzten sollten. Es gibt meiner Erfahrung nach auch schon großes Interesse daran.

 


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