Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 112

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nate die Leistung, alle anderen Bezieherinnen und Bezieher 12 Monate. Weiters sind die KV-Beiträge in Höhe von 6,9 % für das Jahr 2008 bzw. 6,8 % in den Folgejahren zu berücksichtigen.

Dies bedeutet Kosten pro Jahr in Höhe von EUR 356 Mio für das erste Bezugsjahr, EUR 409 Mio. für das 2. Bezugsjahr und 389 Mio. für das dritte Bezugsjahr. Nach Hin­zurechnung der Krankenversicherungsbeiträge ergeben sich EUR 1.138 Mio. für das Jahr 2008 bzw. EUR 1.127 Mio. ab 2009, somit jährliche Mehrkosten gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage in Höhe von rund EUR 273 Mio. jährlich.

Der geschätzte Implementierungsaufwand für die technische Umsetzung der Novelle beträgt EUR 40.000.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschliessungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, im Zuge der geplanten Regierungsvorlage zur Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes die Auf­hebung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld zu berücksichtigen und dem Nationalrat bis 30.06.2007 zuzuleiten.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Kdolsky.

Nur zur Information: Wir müssen um 15 Uhr diese Debatte zur Behandlung einer Anfra­gebesprechung unterbrechen.

Bitte, Frau Bundesministerin.

 


14.55.17

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Abgeordnete! Liebes Hohes Haus! Mein Ziel ist es, Familien in ihren vielfältigen Formen – und das ist, glaube ich, ein ganz we­sentlicher Faktor: nämlich als klassische Familie, aber natürlich auch als Alleinerzieher- oder Patchwork-Familie, Adoptiv-Familie und welche es auch immer sonst noch gibt – zu respektieren und Rahmenbedingungen für diese zu schaffen. Das ist nämlich die Aufgabe der Politik: echte Wahlfreiheit zu schaffen und zu schützen und natürlich das Wohl des Kindes im Vordergrund zu behalten!

Frau Abgeordnete Rosenkranz, glauben Sie mir, als Medizinerin, Psychotherapeutin und damit Fachexpertin kann ich Ihnen garantieren, dass die Kinder keinen Schaden nehmen, wenn sie ab einem gewissen Zeitraum über Stunden auch in einem nicht heimatlichen Bereich betreut werden. Es kommt nur darauf an, in welcher Größe diese Gruppen sind und in welcher Qualität die Betreuung ist. Das ist der wesentliche Faktor! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wenn eine Fachministerin hier steht, müssen Sie damit rechnen, dass sie Ihnen auch fachliche Auskünfte gibt. (Neuerlicher Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: ... Überheblichkeit!)

Tatsache ist: Einer der zentralen Punkte in unserer Frage ist auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die einen wesentlichen Standard darstellt, und daher ist die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes ein wesentlicher Faktor, wo wir glauben,


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