nate die Leistung,
alle anderen Bezieherinnen und Bezieher 12 Monate. Weiters sind die
KV-Beiträge in Höhe von 6,9 % für das Jahr 2008 bzw.
6,8 % in den Folgejahren zu berücksichtigen.
Dies bedeutet Kosten
pro Jahr in Höhe von EUR 356 Mio für das erste Bezugsjahr,
EUR 409 Mio. für das 2. Bezugsjahr und 389 Mio.
für das dritte Bezugsjahr. Nach Hinzurechnung der
Krankenversicherungsbeiträge ergeben sich EUR 1.138 Mio.
für das Jahr 2008 bzw. EUR 1.127 Mio. ab 2009, somit
jährliche Mehrkosten gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage in
Höhe von rund EUR 273 Mio. jährlich.
Der geschätzte
Implementierungsaufwand für die technische Umsetzung der Novelle
beträgt EUR 40.000.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschliessungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Bundesministerin
für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, im Zuge der geplanten
Regierungsvorlage zur Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes die Aufhebung
der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld zu berücksichtigen und dem
Nationalrat bis 30.06.2007 zuzuleiten.
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Kdolsky.
Nur zur Information: Wir müssen um 15 Uhr diese Debatte zur Behandlung einer Anfragebesprechung unterbrechen.
Bitte, Frau Bundesministerin.
14.55
Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Werte Abgeordnete! Liebes Hohes Haus! Mein Ziel ist es, Familien in ihren vielfältigen Formen – und das ist, glaube ich, ein ganz wesentlicher Faktor: nämlich als klassische Familie, aber natürlich auch als Alleinerzieher- oder Patchwork-Familie, Adoptiv-Familie und welche es auch immer sonst noch gibt – zu respektieren und Rahmenbedingungen für diese zu schaffen. Das ist nämlich die Aufgabe der Politik: echte Wahlfreiheit zu schaffen und zu schützen und natürlich das Wohl des Kindes im Vordergrund zu behalten!
Frau Abgeordnete Rosenkranz, glauben Sie mir, als Medizinerin, Psychotherapeutin und damit Fachexpertin kann ich Ihnen garantieren, dass die Kinder keinen Schaden nehmen, wenn sie ab einem gewissen Zeitraum über Stunden auch in einem nicht heimatlichen Bereich betreut werden. Es kommt nur darauf an, in welcher Größe diese Gruppen sind und in welcher Qualität die Betreuung ist. Das ist der wesentliche Faktor! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wenn eine Fachministerin hier steht, müssen Sie damit rechnen, dass sie Ihnen auch fachliche Auskünfte gibt. (Neuerlicher Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: ... Überheblichkeit!)
Tatsache ist: Einer der zentralen Punkte in unserer Frage ist auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die einen wesentlichen Standard darstellt, und daher ist die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes ein wesentlicher Faktor, wo wir glauben,
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