Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 113

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dass wir hier neue Strukturen geschaffen haben, die auch diese Vereinbarkeit besser in den Vordergrund bringen.

Zum Kinderbetreuungsgeld möchte ich mich bei Frau Bundesministerin außer Dienst Haubner herzlich bedanken, denn ich bin auch der Meinung, dass das Kinderbetreu­ungsgeld ein Erfolgsmodell ist und dass es einen wesentlichen Faktor im Familienbe­reich darstellt.

Frau Abgeordnete Weinzinger, wir haben mit den legistischen Vorarbeiten bereits be­gonnen, es ist nur so: Gesetzwerdung dauert nun einmal genauso lange, wie sie dau­ert, und wir werden aller Voraussicht nach mit allen Strukturen bis 1.1.2008 so weit sein, dass dieses Gesetz auch in Kraft treten kann.

Zur Zuverdienstgrenze, weil das ein wesentlicher Diskussionsfakt der letzten Tage ist, möchte ich nur folgende Informationen geben: Prinzipiell ist die aktuelle Rechtslage so, dass das Kinderbetreuungsgeld, so die Zuverdienstgrenze überschritten wurde, auf­grund der aktuellen Rechtslage zur Gänze zurückgefordert werden kann. Bei unvorher­sehbarem und bloß geringfügigem Überschreiten – das sind in etwa 15 Prozent – kann von einer Rückforderung abgesehen werden.

Aber da wir – und das ist jetzt unser Problem – aufgrund der Weisung des ehemaligen Bundesministers Haupt keinerlei Datenmaterial seit 2003 haben, werden wir jetzt stich­probenartig Überprüfungen durchführen, und wenn wir sehen, dass wir im Rahmen der 15 Prozent sind, werden wir natürlich von Rückforderungen absehen. Wir müssen nur auf eines achtgeben: Auf der einen Seite wollen wir nicht sozial unverträglich sein. Auf der anderen Seite aber verlangen all jene, die sich an die Grenze gehalten haben, natürlich zu Recht, dass hier Rechtsstaatlichkeit entsprechend Platz greift und die Ge­setze entsprechend eingehalten werden.

Ich werde sehr, sehr klar die neuen Grenzen kommunizieren und in einer Pressekonfe­renz nächste Woche auch darauf hinweisen, dass für all jene, die jetzt ansuchen, es entsprechend ab 2007 monetisiert wird, und zwar in allen Fällen, und wir werden sehr klar sagen, dass jeder, der zu Unrecht ansucht und zu Unrecht dieses Geld erhält, auch eine Rückforderung erwarten muss. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wie­der den Vorsitz.)

Ich glaube, dass das etwas ist, wo ich mich schlicht und ergreifend nicht darauf be­rufe – nachdem ich seit 11. Jänner angelobt bin –, ob irgendwann früher schon etwas gewesen ist, was ich nicht oder schon begutachte, sondern ich sage nur: Geltendes Recht ist geltendes Recht, und als österreichischer Staatsbürger halte ich mich daran! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Einer der wesentlichen Punkte, die ich noch kurz erwähnen möchte, ist die Weiterent­wicklung der Kinderbetreuung. Frau Abgeordnete Rosenkranz, es geht nicht immer nur um Krippenplätze oder um externe Plätze, sondern es geht auch sehr stark um Tages­mütter. Nur: Auch dort haben wir Handlungsbedarf, weil es noch immer keine öster­reichweiten Qualitätskriterien gibt. Und ich denke, es ist höchst an der Zeit, auch das einmal ins Auge zu fassen.

Wir müssen uns eben genau alle Möglichkeiten anschauen – egal, ob das Tagesmütter sind, ob das in der eigenen Familie passiert oder ob das im entsprechenden extra­muralen Bereich stattfindet. Da haben wir aber natürlich auch noch Notwendigkeiten, Plätze zu schaffen, vor allem wenn wir auf das achten, was ich vorher gesagt habe, dass, je kleiner die Kinder sind, umso kleiner die Gruppen sein müssen und umso bes­ser die Qualität der Betreuenden. Und das ist ein wesentlicher Faktor. Wir sind derzeit auch gerade dabei, zu erheben, wie weit die Österreicherinnen und Österreicher die entsprechenden Kinderbetreuungsstellen eher in ihrem Heimatbereich oder in ihrem


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