Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, im Zuge der geplanten Regierungsvorlage zur Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes die Aufhebung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld zu berücksichtigen und dem Nationalrat bis 30.6.2007 zuzuleiten.
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Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)
14.54
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Antrag der Frau Abgeordneten Haubner ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler, Sigisbert Dolinschek und Kollegen
zum Bericht des Familienausschusses über den Antrag 146/A (E) der Abgeordneten Ridi Steibl, Mag. Andrea
Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der im
Regierungsprogramm vorgesehenen familienpolitischen Maßnahmen, im
besonderen die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes (50 d.B.)
Die Evaluierung des
Kinderbetreuungsgeldes hat gezeigt, dass grundsätzlich eine große
Zufriedenheit der Eltern mit der Familienleistung besteht. Durch die
gegenüber der alten Karenzgeldregelung deutliche Anhebung der
Zuverdienstgrenze kam es zur Erhöhung der Wahlfreiheit und Verbesserung
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig wurde diese Wahlfreiheit
durch die Höhe der Zuverdienstgrenze zum Teil wieder beschränkt.
Weiters schafft die Berechnungsmethode bei manchen Eltern Barrieren
für die tatsächliche Nutzung der Zuverdienstmöglichkeiten. Jene
Eltern, die während des Bezuges der Leistung ihre
Erwerbstätigkeit weiterführen oder eine Tätigkeit aufnehmen
wollen, sehen sich oft mit der Schwierigkeit konfrontiert, ihre künftigen
Bezüge richtig einschätzen zu können. Einige Eltern müssen
daher deutlich unter der Zuverdienstgrenze bleiben, um keine Rückforderung
zu riskieren. Andererseits hat sich insbesondere bei besser verdienenden Eltern
gezeigt, dass etwa eine qualifizierte Teilzeitbeschäftigung
während der Kleinkindphase bereits zu einer Überschreitung der
Zuverdienstgrenze führt, sodass das Kinderbetreuungsgeld nicht beantragt
bzw. vorzeitig beendet wird. Die Zuverdienstgrenze beschränkt somit
in manchen Fällen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders
Vätern ist die Inanspruchnahme häufig nicht möglich. Als
Ergebnis der Evaluierung soll nun die Zuverdienstgrenze abgeschafft werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die Annahme besteht darin, dass sowohl in jenen Fällen, in denen Kinderbetreuungsgeld kürzer als bis zum Maximalausmaß bezogen wurde als auch in jenen Fällen, in denen bisher überhaupt kein Antrag auf Kinderbetreuuungsgeld gestellt wurde, in Hinkunft der höchstmögliche Rahmen ausgeschöpft wird. Dabei wird von der Geburtenstatistik 2005 ausgegangen, wonach es in Österreich 77.252 Geburten gab. Etwa in 78 % aller Fälle besteht Anspruch auf Wochengeld, sodass im ersten Bezugsjahr nur etwa 10 Monate Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Im dritten Bezugsjahr beziehen die Alleinerzieherinnen bzw. die Alleinerzieher (laut KBG- Statistik etwa 10 %) 6 Mo-
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