Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 111

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Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, im Zuge der geplanten Regierungsvorlage zur Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes die Auf­hebung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld zu berücksichtigen und dem Nationalrat bis 30.6.2007 zuzuleiten.

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Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

14.54


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Antrag der Frau Abgeordneten Haubner ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler, Sigisbert Dolinschek und Kollegen zum Bericht des Familienausschusses über den Antrag 146/A (E) der Abge­ordneten Ridi Steibl, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umset­zung der im Regierungsprogramm vorgesehenen familienpolitischen Maßnahmen, im besonderen die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes (50 d.B.)

Die Evaluierung des Kinderbetreuungsgeldes hat gezeigt, dass grundsätzlich eine große Zufriedenheit der Eltern mit der Familienleistung besteht. Durch die gegenüber der alten Karenzgeldregelung deutliche Anhebung der Zuverdienstgrenze kam es zur Erhöhung der Wahlfreiheit und Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Gleichzeitig wurde diese Wahlfreiheit durch die Höhe der Zuverdienstgrenze zum Teil wieder beschränkt. Weiters schafft die Berechnungsmethode bei manchen Eltern Bar­rieren für die tatsächliche Nutzung der Zuverdienstmöglichkeiten. Jene Eltern, die wäh­rend des Bezuges der Leistung ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder eine Tätigkeit aufnehmen wollen, sehen sich oft mit der Schwierigkeit konfrontiert, ihre künftigen Bezüge richtig einschätzen zu können. Einige Eltern müssen daher deutlich unter der Zuverdienstgrenze bleiben, um keine Rückforderung zu riskieren. Andererseits hat sich insbesondere bei besser verdienenden Eltern gezeigt, dass etwa eine qualifizierte Teil­zeitbeschäftigung während der Kleinkindphase bereits zu einer Überschreitung der Zuverdienstgrenze führt, sodass das Kinderbetreuungsgeld nicht beantragt bzw. vor­zeitig beendet wird. Die Zuverdienstgrenze beschränkt somit in manchen Fällen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Besonders Vätern ist die Inanspruchnahme häufig nicht möglich. Als Ergebnis der Evaluierung soll nun die Zuverdienstgrenze abgeschafft werden.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Annahme besteht darin, dass sowohl in jenen Fällen, in denen Kinderbetreuungs­geld kürzer als bis zum Maximalausmaß bezogen wurde als auch in jenen Fällen, in denen bisher überhaupt kein Antrag auf Kinderbetreuuungsgeld gestellt wurde, in Hin­kunft der höchstmögliche Rahmen ausgeschöpft wird. Dabei wird von der Geburten­statistik 2005 ausgegangen, wonach es in Österreich 77.252 Geburten gab. Etwa in 78 % aller Fälle besteht Anspruch auf Wochengeld, sodass im ersten Bezugsjahr nur etwa 10 Monate Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Im dritten Bezugsjahr beziehen die Alleinerzieherinnen bzw. die Alleinerzieher (laut KBG- Statistik etwa 10 %) 6 Mo-


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