Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 110

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was vor allem die Dauer und die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes anlangt. Wir haben damit einen Paradigmenwechsel in Richtung familienorientierte, familienfreundliche Gesellschaft eingeleitet.

Wenn nun heute zwei Anträge des Familienausschusses zur Abstimmung vorliegen, so kann ich für meine Partei, für das BZÖ, sagen, dass wir diesen Anträgen sehr kritisch gegenüberstehen – kritisch in der Hinsicht, dass hier eine Flexibilisierung des Kinder­betreuungsgeldes vorgeschlagen wird, die unserer Meinung nach letztendlich Barrieren nicht abbaut, sondern weiterhin fortschreibt. Für mich ist die Zuverdienstgrenze eine solche Barriere – das ist nichts Neues. Dass diese fallen soll, ist eine Forderung, die ich innerhalb der letzten Koalitionsregierung immer wieder erhoben habe.

Meiner Überzeugung nach ist dieses flexible Kinderbetreuungs-Modell ein halbherziges Modell, denn man kann sich nicht entschließen, die Zuverdienstgrenze abzuschaffen, sondern man hebt sie nur an und schreibt damit wieder Barrieren und Hindernisse fort.

Wir können uns auch nicht erwärmen für ein Optionsmodell, bei dem vorgesehen ist, dass letztendlich jene Familien weniger Geld bekommen, die das Kinderbetreuungs­geld kürzer als die ganzen 36 beziehungsweise 30 Monate in Anspruch nehmen. Es sind immerhin 1 500 € weniger, die bei diesem Optionsmodell zum Tragen kommen.

Wir können auch dem Vorschlag der grünen Fraktion eines einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes nichts abgewinnen, denn dann haben wir wieder die Ungleichbehandlung zwischen den Familien, nämlich zwischen jenen, die ein höheres Erwerbseinkommen haben, und jenen, die vielleicht nur ein Einkommen haben, wo die Frau oder der Mann zu Hause bleibt, um die Kinder zu betreuen. Ich denke, diese Hin­dernisse haben wir eigentlich in den letzten Jahren überwunden, und man sollte hier nicht wieder sozusagen einsteigen.

Wir vom BZÖ sagen ja zum Kinderbetreuungsgeld als einer ganz universellen Fami­lienleistung für die so wichtigen ersten drei Lebensjahre des Kindes, und vor allem auch ja, wenn es darum geht, die Mehrkinderfamilien zu stärken.

Wir vom BZÖ sagen ja zu einem Kinderbetreuungsgeld, das in der Umsetzung weniger an Bürokratie, weniger an Verwaltung schafft, und ja vor allem dazu, dieses Geld, das man hier einsparen kann – und ich denke wieder an die Rede des Finanzministers, der heute gesagt hat: Weniger Verwaltung, weniger Bürokratie, mehr Geld in die Wirt­schaft! –, den Familien zu geben beziehungsweise den Familien zugute kommen zu lassen.

Wir vom BZÖ sagen ja zur Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes, aber mit einer echten Wahlmöglichkeit, nämlich der, entweder zu Hause tätig zu sein, zu Hause zu arbeiten und die Kinder selbst zu betreuen, oder außerhäuslich tätig zu sein.

Und das heißt für uns vom BZÖ: Keine Zuverdienstgrenze, denn das ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, die beste Lösung für die Familien! Und für die Familien ist die beste Lösung gerade gut genug, nicht die zweitbeste Lösung. (Beifall beim BZÖ.)

Daher möchte ich folgenden Antrag zum Bericht des Familienausschusses über den Antrag 146/A(E) einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Peter Westenthaler, Sigisbert Dolinschek und Kollegen

 


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