Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister Faymann, es freut mich, dass Sie auch unserer kurzen Debatte beiwohnen, obwohl es nicht unmittelbar Ihr Ressort betrifft. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben diese kurze Debatte angestrengt, um auf ein Thema hinzuweisen, das in den letzten Wochen vielfach diskutiert wurde, und zwar aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes. Es betrifft die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Dieses Erkenntnis ist zu Recht so ergangen, es entsprach der Einschätzung und Erwartung vieler Experten und Kenner dieser Materie, und es ist ein Erkenntnis, das höchst zeitgemäß ist. Und unsere Fraktion, das BZÖ, hat sich ja schon mehrmals in der Vergangenheit für die Beseitigung, für die Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer eingesetzt – wie im Übrigen auch die ÖVP, die sich im Vorwahlkampf ebenfalls unserer Argumentation angeschlossen hat, aus sehr triftigen Gründen und guten Überlegungen, die nachvollziehbar sind –, einer Steuer, die in einem modernen Rechtsstaat, in einem modernen Staat in einer zukunftsorientierten Steuergesetzgebung auch keinen Platz hat.
Es geht in diesem Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis darum, dass es eine Ungleichgewichtung der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen gibt. Wir wissen, Erbschaften kommen im Fall eines Todes zum Zug, Schenkungen zu Lebzeiten, und es gibt eine unterschiedliche Bewertung, wie diese Steuer anzusetzen ist. So ist beispielsweise bei Kapitalvermögen, sprich bei Spareinlagen, bei Beteiligungen, bei Aktien et cetera, die KESt als Endbesteuerung heranzuziehen. Bei Stiftungskapital – übrigens ein Relikt aus SPÖ-Zeiten: Bundesminister für Finanzen Lacina hat das Stiftungsrecht in den neunziger Jahren als Instrument für die sogenannten Superreichen eingesetzt – ist die Regelung dahin gehend, dass, wenn man Vermögensbestandteile ab einer gewissen Höhe für die Dauer von hundert Jahren in eine Stiftung gibt, diese einmalig mit 5 Prozent endbesteuert werden. Und wir haben den Fall, dass bei Liegenschaften, also bei unbeweglichen Vermögensbestandteilen, die Erbschafts- und Schenkungssteuer voll zum Tragen kommt – außer bei Betriebsübergaben, dort gibt es einen Freibetrag von 365 000 €.
Diese Ungleichgewichtung hat auch den Verfassungsgerichtshof dazu veranlasst, die Bundesregierung beziehungsweise den Gesetzgeber aufzufordern, eine Reparatur vorzunehmen, weil vor allem die Bewertung, die Bemessungsgrundlage für diese Steuer eine höchst unsichere ist, keine Rechtssicherheit gibt und auch eine komplizierte ist und eine, die einen enormen Aufwand verursacht.
Wir haben daher in Österreich den Fall, dass in 29 Prozent der Erbschafts- und Schenkungsfälle in erster Linie der Mittelstand stark betroffen ist. Es geht hier um kleine Vermögen, die weitergegeben werden. Die großen Vermögenswerte und Beteiligungen landen immer in einer Stiftung – das ist auch sinnvoll, weil Stiftungen werthaltig sind, weil sie auch im Sinne des Vererbens die beste Veranlagung darstellen. Und diese krasse Ungleichbehandlung von Immobilien und Vermögen führt im Jahr zu Steuereinnahmen, die zirka 132 Millionen € ausmachen. Das ist umgerechnet auf die gesamten Steuereinnahmen des Staates ein Anteil von 0,3 Prozent. Es handelt sich also um eine klassische Bagatellsteuer.
Wir vom BZÖ haben uns ja immer dafür ausgesprochen, dass wir die Bagatellsteuern im Grunde nicht brauchen – da reden wir von der Werbesteuer, von der Kreditgebühr, von der Gesellschaftssteuer –, bei denen dem Steuereinkommen ein relativ großer Verwaltungsaufwand, administrativer Aufwand gegenübersteht, der vor allem auch die öffentlichen Behörden trifft. Und daher sind Bagatellsteuern nicht zeitgemäß und sollten auch im gesamten Komplex des Steuersystems überdacht werden.
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