Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 125

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und all diese Verfahren wurden von Herrn Vizekanzler Gorbach dann auch gewonnen! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Öllinger: Was?) Ja, so ist es!

Und wenn ich mir das so anschaue – es ist noch gar nicht so lange her: Im Dezember wurde eine Richtigstellung verlangt von der grünen Fraktion Vorarlberg. (Abg. Öllin­ger: Das stimmt ja gar nicht!) Soll ich dir die vorlesen, Herr Kollege Öllinger? Damals war eine gewisse Behauptung von Ihnen die Begünstigung der Silvretta Nova, und da gab es dann einen Widerruf von Ihrer Fraktion, von den Grünen in Vorarlberg, in dem es hieß:

„Wir konnten uns nunmehr davon überzeugen, dass diese Behauptungen unrichtig sind und ziehen sie mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. – Die Grünen, Landesorgani­sation Vorarlberg.“

Und Ihre Vorsitzende, Frau Dr. Eva Glawischnig, die jetzige Dritte Präsidentin und Ihre Vizeobfrau, hat ebenfalls eine Richtigstellung kundgetan – und zwar war das am 9.12., also im letzten Dezember –, die lautete:

Ich habe am 20.5.2005 in einer Pressekonferenz die Behauptung verbreitet, Hubert Gorbach hätte als ehemaliger Landesrat der Vorarlberger Landesregierung die Silv­retta Nova Bergbahnen AG rechtswidrig begünstigt, indem er sich (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen) systematisch über die negativen Gutachten hinweggesetzt hat.

15.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dolinschek, Ihre Redezeit ist zu Ende! – Ich habe jetzt bei allen sehr konsequent abgeläutet. (Abg. Dolinschek  am Rednerpult ohne Mikrophon fortsetzend –: Ich komme zum Schluss. – „Ich konnte mich überzeugen, dass die Behauptungen unrichtig sind, und ziehe sie zurück!“ – Beifall beim BZÖ für den das Rednerpult verlassenden Abg. Dolinschek.)

Herr Abgeordneter! Wenn Sie die Möglichkeit nach einem Schlusssatz nicht ergreifen, dann muss ich Ihnen auch den Halbsatz weglassen.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.44.16Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zu einer weiteren Kurz­debatte. Diese betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Bucher, dem Finanzaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 34/A der Abgeordneten Scheibner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 aufgehoben wird, eine Frist bis 30. März 2007 zu set­zen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner, keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnahmen von Mitglie­dern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären, Staatssekretä­rinnen sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

 


Das Wort erhält zunächst der Antragsteller. Ich erteile es ihm hiermit. – Herr Abgeord­neter Bucher, Sie sind am Wort. 10 Minuten Redezeit.

 


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