Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 127

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Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten zehn Jahren eine Reihe von Be­triebsübergaben stattfinden wird. Man geht davon aus, dass durch den Generations­wechsel pro Jahr zirka 10 000 Betriebe an ihre Rechtsnachfolger übergehen werden – 10 000 Betriebe, die massiv davon betroffen wären, wenn sie der Erbschafts- oder Schenkungssteuer unterworfen würden.

Wenn wir jetzt als Annahme das heranziehen, was seitens der SPÖ angedacht wurde, nämlich die Vererbung der Vermögensgegenstände über den Zeitwert erfolgen zu las­sen, dann wäre das eine massive Bedrohung des Mittelstandes, denn da sprechen wir von der Landwirtschaft, da sprechen wir auch von Tourismusbetrieben, die hier einen großen Vermögensberg weitergeben an ihre rechtlichen Nachfolger, an die Erben – das würde auch existenzbedrohend sein für viele Unternehmensnachfolger.

Ich gebe zu bedenken, welchen Effekt das auslöst, wenn wir die Nachfolger schon mit einer so großen Steuerlast belasten, die nicht nur das Eigenkapital mindert, sondern auch die Motivation mindert, einen Betrieb aufzubauen. Welche Motivation habe ich denn, wenn ich weiß, dass meine Rechtsnachfolger, meine Kinder, sich die Nachfolge, die Übernahme des Betriebes gar nicht mehr leisten können? Welche Motivation habe ich dann, einen Betrieb aufzubauen?

Daher sind wir der festen Überzeugung, dass es viel sinnvoller wäre, die Erbschafts- und Schenkungssteuer abzuschaffen, den jungen, nachkommenden Generationen, den Erben der Betriebe nicht einen voll gefüllten Rucksack um die Schulter zu hängen, sondern ihnen den Gang in die Selbständigkeit zu erleichtern, Arbeitsplätze zu schaf­fen, für Wachstum und Beschäftigung zu sorgen in unserem Land – das ist auch wich­tig und richtig für den Wirtschaftsstandort Österreich. (Beifall beim BZÖ.)

Da sprechen wir von 10 000 Betrieben, die den Eigentümer wechseln, da sprechen wir von 440 000 Beschäftigten in Österreich, die von dieser Betriebs- und Rechtsnachfolge betroffen sind. – Das soll Sie auch betroffen machen, meine Damen und Herren von der SPÖ, die Sie ja immer als prononcierte Vertreter des Arbeitnehmerstandes auftre­ten: 440 000 Beschäftigte, die der Mittelstand in den Betrieben anstellt, sind ja nicht wenige! Das sollte Sie auch zum Überlegen bringen, inwieweit diese 132 Millionen €, die da in den Steuersäckel wandern, überhaupt gerechtfertigt sind.

Im Übrigen ist ja in der EU die Erkenntnis, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuer eine unsinnige Steuer ist, schon sehr weit fortgeschritten. In Italien, in Schweden, in Slowenien und auf Zypern existiert sie ja nicht mehr, und auch andere europäische Länder wollen sich von dieser Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer befreien.

Diese Rechtsunsicherheit, die derzeit besteht – Sie wissen, dass uns der Verfassungs­gerichtshof auferlegt hat, bis Mitte nächsten Jahres eine Entscheidung zu treffen, eine Novellierung des Gesetzes vorzunehmen –, führt natürlich implizit dazu, dass hier bis zum nächsten Jahr überhaupt keine Schenkungs- und Erbschaftsverträge mehr abge­schlossen werden. Das heißt, dass auch Rechtssicherheit jetzt für uns ein vordergrün­diges Ziel sein muss, dass wir also eine Regelung treffen, damit wir den Menschen, die Vermögen weiterveräußern oder weitervererben wollen, eine rechtliche Grundlage bie­ten, damit sie das machen können, ungezwungen machen können.

Daher stellen wir einen Fristsetzungsantrag – wir bauen auf die Unterstützung auch der ÖVP, die sich in der Frage der Erbschafts- und Schenkungssteuer schon sehr weit unserer Zielsetzung angenähert hat –, und ich hoffe, dass Sie unserem Antrag Ihre Zu­stimmung geben werden. – Danke. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Jarolim: War ein bisschen „emotional“, die ganze Geschichte!)

15.54

 


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