Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 128

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten 5 Minuten beträgt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


15.54.55

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir haben hier vor kurzem die erste Lesung zu diesem Antrag gehabt. An der grundsätzlichen Position der SPÖ hat sich hier wenig geändert: dass wir bereits vor dem Urteil für eine Refor­mierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer eingetreten sind, mit großzügigen Frei­beträgen, dass für eine durchschnittliche Erbschaft, auch wenn ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung dabei ist, keinerlei Erbschaftssteuer anfallen soll.

Wir haben auch bereits ausdrücklich gesagt, dass die Erbschaftssteuer Betriebsüber­gaben nicht unnötig erschweren oder gar verhindern darf und dass wir da auch gerne bereit sind, ganz konkret – einfach, was die Praxis betrifft – zu schauen, wie wir das Gesetz verbessern können. Kollege Bucher hat ja auch schon erwähnt, dass es da im Vergleich zu den bisherigen Freibeträgen ja bereits jetzt einen relativ großzügigen Freibetrag von, ich glaube, 365 000 € oder dergleichen gibt, wo wir auch bereit sind, darüber zu reden: Ist der ausreichend oder nicht? Aber wir haben natürlich schon auch den Grundsatz, dass große Millionen-Erbschaften durchaus einen kleinen Teil dieses großen Glücks, das sie haben, auch mit der Gesellschaft teilen können. – Und daran hat sich im Wesentlichen nichts geändert.

Das Urteil selbst, Kollege Bucher, ist natürlich ein bisschen anders, als Sie es hier dar­stellen. Es ist zum Beispiel nicht so, dass bei Grundstücken und unbeweglichen Ver­mögenswerten die Steuer voll zuschlägt – das ist ja der Kritikpunkt des Verfassungs­gerichtshofes: dass sie eben nicht voll zuschlägt, sondern nur zuschlägt aufgrund von fiktiven Werten oder von Werten, die diese Grundstücke vor 30, 40 Jahren hatten. Und das, was er moniert, ist ja, dass zwei Grundstücke unabhängig voneinander mitunter gleich besteuert werden, obwohl ihr wahrer Wert heute ein ganz anderer ist.

Inhaltlich hat der Verfassungsgerichtshof ja gesagt, dass die Erbschaftssteuer absolut verfassungskonform ist! Er hat gesagt, das System, wie Liegenschaften bewertet werden – nämlich das Einheitswert-System –, das hält er für gleichheitswidrig, und das hebt er auf, und technisch hat er es an diesem Tatbestand aufgehängt. – Das ist schon ein gewisser Unterschied.

In den Tagen nach diesem Urteil haben sich ja im Wesentlichen alle Experten – auch sehr ÖVP-nahe Experten – dafür ausgesprochen, sich das genauer anzuschauen und hier eine Nachfolgeregelung und eine Reparatur zu beschließen. Leider hat sich das nicht zu allen so durchgesprochen. Insofern muss man heute wahrscheinlich davon ausgehen, dass die Erbschaftssteuer auslaufen wird – außer es tritt bei unserem Koali­tionspartner ein großer Umdenkprozess ein, den ich jetzt noch nicht sehe.

Zu einem der Argumente gegen die Erbschaftssteuer, nämlich das Geld wäre quasi schon versteuert worden, sei gesagt: Es ist jedes Geld, das wir eingesteckt haben, schon versteuert worden – und deswegen muss der Nächste, der es bekommt, trotz­dem Steuer zahlen! (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr wollt es so lange besteuern, bis nichts mehr da ist, oder?) Und genauso ist es ja bei der Erbschaft: Der Erbe hat nie irgendetwas dafür bezahlt, irgendeine Steuer dafür bezahlt – denn das ist ja ein Ein­kommen, ein Vermögenszuwachs für ihn, und die betreffende Person hat das natürlich noch nie besteuert. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr wollt es so lange besteuern, bis nichts mehr da ist!) Das ist eben das System!

Besonders spannend ist die Definition des „Mittelstandes“. Das sei eine Steuer, die vor allem den Mittelstand treffe, wird ja immer gesagt. Da ist immer die Frage: Wie defi-


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