Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 131

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Welches Wort zählt nun? Welches Wort hat Gewicht? Das der SPÖ oder das der SPÖ in der Bundesregierung? Hier scheint es offensichtlich eine gespaltene SPÖ zu geben.

Warum macht eine Erbschafts- und Schenkungssteuer Sinn? Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer macht deshalb Sinn, weil ein ausgewogenes Steuersystem, ein faires Steuersystem eine solche Steuer braucht. Österreich ist ja heute Schlusslicht bei der Vermögensbesteuerung, das ist ja kein Geheimnis. Wir haben aber in Österreich keinen Genierer, die Leistungseinkommen und den Verbrauch mit hohen Steuern zu belegen. Da gibt es hohe Lohnsteuern, und da gibt es eine Umsatzsteuer in der Grö­ßenordnung von 20 Prozent.

Würden wir beispielsweise die Vermögensteuern in diesem Lande erhöhen, und zwar in einem Ausmaß erhöhen, wie wir es erhalten können durch eine Heranführung der Einheitswerte an die Verkehrswerte, würden wir Spielraum gewinnen für eine Senkung der Belastung des Faktors Arbeit. Das wäre dann etwas, wovon nicht nur wenige in diesem Lande etwas haben, sondern wovon viele in diesem Lande etwas haben. Denn die Abschaffung der Erbschaftssteuer und der Schenkungssteuer bringt in Wirklichkeit nur wenigen Reichen in diesem Lande etwas.

Kai Jan Krainer hat es ja schon erwähnt: die vier Erbschaften des vergangenen Jahres, die ein Viertel der Erbschaftssteuer ausmachen. Hier wird offensichtlich der Mittelstand vorgeschoben, um eine Entlastung für Millionenerben in diesem Land zum Durchbruch kommen zu lassen. (Beifall bei den Grünen.)

Da wird eine Steuer abgeschafft, mit der begünstigte Vermögen, die in der Stiftung bereits heute geparkt werden, weiterhin begünstigt werden sollen, wenn es in einem weiteren Schritt zur Abschaffung der Schenkungssteuer kommen wird. Und es besteht ja wohl kein Zweifel daran, dass der Verfassungsgerichtshof mit ähnlichen Argumenten auch die Schenkungssteuer kippen wird.

Aber von einer Belastung des Mittelstandes kann wohl keine Rede sein. Wenn wir die 60 000 Erbschaftssteuerfälle hernehmen und uns da einmal das unterste Siebentel davon anschauen, etwa 40 000 Fälle, so sehen wir, dass diese 40 000 oder 41 000 Fälle lediglich im Durchschnitt 181 € pro Erbschaft zahlen. Und in vielen Fällen wird wohl die Erbschaftssteuer mit den deutlich höheren Kosten für die Eintragung ins Grundbuch und für die Notare verwechselt, die für die Abwicklung von Erbschaftsver­fahren saftige Honorare stellen.

Ebenso falsch wie das Mittelstandsargument ist aber auch das Argument der Doppel­besteuerung. Denn wenn Sie sagen, die Erbschaftsbesteuerung ist eine Doppelbe­steuerung, dann ist das schlicht nicht der Fall, beim Erben handelt es sich um ein leistungsloses Einkommen. Aussagen zu diesem leistungslosen Einkommen möchte ich vielleicht von Bill Gates und anderen Milliardären akzeptieren, wenn sie anlässlich einer Debatte in den USA zur Abschaffung oder damals zur Reduktion der Erbschafts­steuer gesagt haben: Es wäre leistungs- und innovationsfeindlich, hätte man keine Erbschaftssteuer.

Sie wollen mit der Abschaffung der Erbschaftssteuer Millionenerben in diesem Land begünstigen. – Es ist auch keine Bagatellsteuer! Eine Bagatellsteuer ist etwas ganz an­deres. Warum haben sich die Regierungspartner dann über die Studienbeiträge gestrit­ten? Das ist eine ähnliche Größenordnung. Die Studienbeiträge haben wir heute nach wie vor. Warum wurden diese nicht abgeschafft?, frage ich die Damen und Herren von der Bundesregierung. Warum? (Beifall bei den Grünen.)

Wir brauchen die Schenkungssteuer weiters deshalb, weil sie für die Aufrechterhaltung der Steuermoral wichtig ist. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Die


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