Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll17. Sitzung / Seite 130

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machen, aber andererseits dürfen wir natürlich die Stiftungen nicht aus der Eingangs­steuer heraußen lassen. Das muss man natürlich auch bedenken.

Zu den vier Fällen, die 55 Prozent der Erbschaftssteuer ausgemacht haben: Herr Kol­lege Krainer, wenn wir bei 62 400 Erbschaftsfällen pro Jahr vier Fälle mit einem sol­chen Steueranfall haben ... – Das ist ja auch der Grund, warum wir heute nicht zustim­men. Sie haben es nicht gesagt, aber ich weiß es, dass Sie auch dem Fristsetzungs­antrag deswegen nicht zustimmen, weil es hier sehr viele Punkte gibt, über die wir noch reden müssen. Die ÖVP steht selbstverständlich dazu, dass die Erbschaftssteuer und auch die Schenkungssteuer abgeschafft werden sollen, aber natürlich müssen hier noch Eckpunkte beleuchtet werden, müssen wir noch Experten dazu befragen, wie sie den einen oder anderen Punkt sehen. Das ist beispielsweise bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer das Grunderwerbssteueräquivalent. Was passiert mit dem?

Ich habe das damals schon gesagt, als wir die erste Lesung zu diesem Thema hatten, wir sind für eine große Lösung im Zuge der Steuerreform. Der Verfassungsgerichtshof ist uns jetzt zuvorgekommen. Es wird natürlich eine Aufhebung geben; der Ministerrat hat sich ja auch am 14. März dafür entschlossen. Nur glaube ich schon, wir sollten das breit mit Experten diskutieren. Wir sollten noch auf alle Möglichkeiten und auf alle Punkte eingehen, die in diesem Zusammenhang wichtig sind. Ich glaube nicht, dass es gescheit ist, die Erbschaftssteuer extra zu behandeln und zu sagen, die schaffen wir jetzt ab, sondern ich glaube wirklich, wir sollten darauf warten, was der Verfassungs­gerichtshof zur Schenkungssteuer sagt.

Ich bin nach wie vor der Meinung – wie ich eingangs schon gesagt habe –, es handelt sich hier um eine echte Doppelbesteuerung im Inland. Ich finde die Erbschaftssteuer generell problematisch. – Bei der Schenkungssteuer kann man darüber nachdenken, denn unkontrollierte und nicht aufgezeichnete Schenkungen können auch zu Miss­brauch führen. Darum müssen wir dieses Thema mit Experten noch diskutieren. 95 Prozent der Fälle spielen sich im Familienverband, im Bereich der kleinen Einkom­mensbezieher und des Mittelstands ab, und deshalb glaube ich, dass wir hier sehr wohl weiterhin für die Abschaffung beziehungsweise für das Auslaufen der Erbschafts­steuer sein sollen, aber natürlich nicht ohne Diskussion und nicht mit einer Schnell­schussmethode. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.04.55

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Diesem Antrag werden die Grünen aus demokratiepolitischen Erwägun­gen zustimmen, aber inhaltlich können wir diesem Antrag – Herr Scheibner, Sie lachen schon! – natürlich nicht zustimmen. Sie wissen es.

Die Grünen sind ja mittlerweile die einzige Partei, die sich für diese Erbschafts- und Schenkungssteuer in Österreich einsetzt.

Wenn ich heute zwei Vorredner von der SPÖ gehört habe, nämlich den Herrn Abge­ordneten Kaipel und den Herrn Abgeordneten Kai Jan Krainer, so frage ich mich schon allen Ernstes: Wie hält es denn die SPÖ? Auf der einen Seite höre ich ein Bekenntnis zur Erbschafts- und Schenkungssteuer, auf der anderen Seite erlebe ich aber einen Herrn Bundeskanzler Gusenbauer, der, wenige Tage nachdem das Urteil zur Erb­schaftssteuer bekannt geworden ist, gesagt hat: Was ausläuft, läuft aus! (Demonstra­tiver Beifall des Abg. Mag. Donnerbauer.)

 


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